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Fahrtkosten Berufsschule Steuererklärung: Wo eintragen für maximale Rückerstattung?

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Fahrtkosten zur Berufsschule: Wo eintragen in der Steuererklärung?

Die korrekte Angabe von Fahrtkosten zur Berufsschule in der Steuererklärung ist für viele Auszubildende in Deutschland wichtig. Diese Ausgaben können in der Regel als Reisekosten abgesetzt werden und so zu einer spürbaren Steuerersparnis führen. Wie Sie diese Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben, welche Regelungen dabei zu beachten sind und welche Neuerungen es im Jahr 2024 gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was sind Fahrtkosten zur Berufsschule?

Fahrtkosten zur Berufsschule sind alle Ausgaben, die Ihnen beim Pendeln zwischen Ihrem Wohnort und der Berufsschule entstehen. Diese können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Berechnung erfolgt üblicherweise über die Entfernungspauschale, die aktuell 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke beträgt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich diese Pauschale auf 0,38 Euro.

Laut dem Statistischen Bundesamt pendeln etwa 2,2 Millionen Auszubildende regelmäßig zur Berufsschule. Viele profitieren von der steuerlichen Absetzbarkeit dieser Fahrtkosten. Es ist wichtig zu wissen, dass Fahrtkosten nicht nur für den Weg zur Berufsschule, sondern auch für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb abgesetzt werden können.

Berechnung der Fahrtkosten

Um Ihre Fahrtkosten korrekt zu berechnen, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:

  1. Ermitteln Sie die einfache Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Berufsschule.
  2. Multiplizieren Sie die ersten 20 Kilometer mit der Pauschale von 0,30 Euro.
  3. Für jeden weiteren Kilometer ab dem 21. Kilometer multiplizieren Sie mit 0,38 Euro.

Ein Beispiel: Wenn Sie 25 Kilometer zur Berufsschule fahren, berechnen sich Ihre Fahrtkosten wie folgt:

  • Erste 20 km: 20 km x 0,30 Euro = 6 Euro
  • Zusätzliche 5 km: 5 km x 0,38 Euro = 1,90 Euro
  • Gesamte Fahrtkosten pro Tag: 6 Euro + 1,90 Euro = 7,90 Euro

Fahren Sie an 104 Schultagen im Jahr zur Berufsschule, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 819,60 Euro an absetzbaren Fahrtkosten. Dies ist besonders vorteilhaft für Auszubildende in ländlichen Gebieten mit langen Pendelstrecken.

Wo tragen Sie die Fahrtkosten in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung geben Sie die Fahrtkosten zur Berufsschule in der Anlage N unter den Werbungskosten an. Genauer gesagt, deklarieren Sie die Fahrtkosten als Reisekosten. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit ELSTER erstellen, finden Sie die entsprechenden Felder in den Zeilen 65 bis 66 für Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten.

Bewahren Sie alle Belege und Nachweise über die tatsächlich gefahrenen Kilometer sorgfältig auf. Dies ist wichtig, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt gut vorbereitet zu sein. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Angaben zu den Fahrtkosten präzise und nachvollziehbar sind, um Rückfragen zu vermeiden.

Zusätzliche Kosten absetzen

Neben den Fahrtkosten können Sie auch weitere Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Kosten für Fachliteratur und Lernmaterialien
  • Kosten für eine Zweitwohnung am Ausbildungsort
  • Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich bedingt war

Haben Sie beispielsweise Fachliteratur im Wert von 200 Euro für Ihre Ausbildung gekauft, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie aufgrund der Ausbildung umziehen mussten, können Sie bis zu 1.500 Euro für Umzugskosten absetzen. Diese Regelung gilt seit 2022 und ist insbesondere für Auszubildende relevant, die für den Beginn ihrer Ausbildung in eine andere Stadt ziehen.

Besondere Regelungen für Auszubildende

Für Auszubildende gelten spezielle Regelungen bei den Fahrtkosten. Die Berufsschule wird in der Regel als auswärtige Tätigkeitsstätte betrachtet. Das bedeutet, dass Sie die Fahrtkosten zur Berufsschule zusätzlich zu den Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb absetzen können. An Tagen, an denen Sie sowohl die Berufsschule als auch den Ausbildungsbetrieb besuchen, lassen sich die Kosten nebeneinander ansetzen.

Beispiel für die steuerliche Absetzbarkeit

Angenommen, Sie besuchen an drei Tagen pro Woche die Berufsschule und arbeiten an zwei Tagen in Ihrem Ausbildungsbetrieb. Ihre Fahrtkosten könnten sich wie folgt darstellen:

Fahrt Entfernung (km) Tage Absetzbarer Betrag (€)
Ausbildungsstätte 14 126 529,00
Berufsschule 21 104 1.310,00
Summe 230 1.839,00

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation aller Fahrtkosten ist, um die maximale Steuerrückerstattung zu erzielen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2019 die Bedeutung der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten, einschließlich Fahrtkosten, für Auszubildende unterstrichen.

Mobilitätszuschuss für Auszubildende

Seit dem können Auszubildende einen Mobilitätszuschuss beantragen, wenn ihre Ausbildungsstätte nicht in angemessener Zeit erreichbar ist. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den Fahrkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat und kann online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Voraussetzungen für den Mobilitätszuschuss

  • Die Ausbildungsstätte ist vom bisherigen Wohnort nicht in angemessener Zeit erreichbar.
  • Ein Wohnortwechsel ist für die Aufnahme der Ausbildung notwendig.

Der Mobilitätszuschuss kann eine bedeutende finanzielle Unterstützung sein, besonders für Auszubildende, die in ländlichen Gebieten wohnen oder weite Strecken pendeln müssen. Diese Maßnahme soll die Mobilität von Auszubildenden fördern und finanzielle Belastungen während der Ausbildung mindern.

Fahrtkosten zur Berufsschule steuerlich absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten zur Berufsschule bietet Auszubildenden eine wertvolle Möglichkeit, ihre finanziellen Belastungen zu reduzieren. Es ist entscheidend, diese Fahrtkosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben, um von den entsprechenden Pauschalen und Zuschüssen zu profitieren. Denken Sie daran, alle relevanten Belege aufzubewahren und die notwendigen Eintragungen in der Anlage N vorzunehmen, um die maximale Rückerstattung Ihrer gezahlten Steuern zu sichern.

Informieren Sie sich zusätzlich über weitere steuerliche Vorteile, wie beispielsweise die Absetzbarkeit von Bewerbungskosten, die ebenfalls Ihre Steuerlast erheblich beeinflussen können. Eine sorgfältige Erstellung der Steuererklärung – gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung – lohnt sich, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Nutzen Sie die Option, Ihre Steuererklärung online über ELSTER einzureichen. Dies spart Zeit und gewährleistet die Korrektheit Ihrer Angaben. Eine digitale Abgabe ermöglicht Ihnen zudem eine schnellere Rückerstattung, falls Sie zu viel Steuer gezahlt haben. Beachten Sie, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024 verlängert wurde, was Ihnen mehr Zeit für die Zusammenstellung aller notwendigen Informationen gibt.