Zum Inhalt springen

Steuerklasse 3 und 5 abschaffen: Vorteile und Veränderungen für Paare in Deutschland

steuerklasse 3 und 5 abschaffen

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Was bedeutet das für Paare?

Die Steuerklassen 3 und 5, über Jahrzehnte ein Standardmodell für verheiratete Paare in Deutschland, stehen vor dem Aus. Im Rahmen einer umfassenden Steuerreform sollen die Lohnsteuerklassen 3 und 5 fallen weg – und das bis spätestens . Ziel dieser Neuregelung ist es, die Lohnsteuerbelastung gerechter zwischen den Partnern zu verteilen und die Erwerbsanreize für beide Ehegatten zu optimieren. Anstelle des bisherigen Systems wird die Steuerklasse 4 mit einem modernen Faktorverfahren zum Standardmodell. Diese Reform ist fest im Koalitionsvertrag verankert und wird maßgeblich von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorangetrieben.

Bisher führte die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 oft dazu, dass der besserverdienende Partner von hohen Nettozahlungen profitierte, während der Partner in Steuerklasse 5 überproportional hohe Abzüge verzeichnete. Dieses Modell gilt heute als veraltet, da es die klassische Rollenverteilung zementiert und die Gleichstellung am Arbeitsmarkt hemmt. Laut Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird das Ende der Steuerklasse 3 und 5 erhebliche Auswirkungen auf rund 12 Millionen Paare in Deutschland haben, die dieses System aktuell noch nutzen.

Hintergrund der Reform

Dass die Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft, ist Teil einer Modernisierungsstrategie der Familienbesteuerung. Bundesfinanzminister Christian Lindner betont dabei die Notwendigkeit, steuerliche Hemmnisse für die Erwerbstätigkeit von Frauen abzubauen. Da in etwa 70 % der Fälle der Partner mit der Steuerklasse 5 weiblich ist, verstärkt das aktuelle System die finanzielle Abhängigkeit innerhalb der Partnerschaft. Viele Paare fragen sich: Steuerklasse 3 und 5 werden abgeschafft ab wann? Die schrittweise Überführung in das Faktorverfahren soll Planungssicherheit bieten und die steuerliche Gerechtigkeit erhöhen.

Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Reform befürwortet, da sie die Erwerbsanreize stärkt. Seit den ersten Weichenstellungen, wie etwa Anpassungen zur Steuerklasse ab 01.07.23, wird deutlich, dass die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepartnern oberste Priorität hat. Die Steuerklasse 3 fällt weg, um Platz für ein System zu machen, das die tatsächlichen Einkommensverhältnisse bereits beim monatlichen Abzug präziser widerspiegelt.

Was ändert sich mit der Abschaffung?

Sobald die Steuerklassen sollen abgeschafft werden vollständig umgesetzt ist, tritt die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren an deren Stelle. Dieses Modell berechnet die Lohnsteuer basierend auf dem voraussichtlichen gemeinsamen Einkommen. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

  • Gleichmäßigere Steuerlast: Die monatliche Belastung wird fairer auf beide Partner verteilt. Dies stärkt das Nettoeinkommen des geringer verdienenden Partners und fördert die finanzielle Unabhängigkeit.
  • Anpassung der Freibeträge: Parallel zur Reform ist eine Anhebung des Grundfreibetrags vorgesehen. Ab soll dieser um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen, wovon über 5 Millionen Steuerpflichtige profitieren.
  • Minimierung von Nachzahlungen: Da das Faktorverfahren die tatsächliche Steuerschuld im Jahresverlauf genauer abbildet, sinkt das Risiko hoher Nachforderungen nach Abgabe der Steuererklärung.

Steuerklasse 4 mit Faktor: Ein neues Modell

Das Faktorverfahren sorgt dafür, dass die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings bereits unterjährig beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die Steuerlast wird so verteilt, dass sie dem Anteil am Gesamteinkommen entspricht.

Rechenbeispiel

Ein Paar verdient gemeinsam 90.000 Euro brutto (Partner A: 60.000 Euro, Partner B: 30.000 Euro). Bisher zahlte Partner A in Klasse 3 deutlich weniger Steuern als Partner B in Klasse 5. Mit dem Faktorverfahren wird die Steuerlast proportional verteilt: Partner A zahlt ca. 8.000 Euro und Partner B ca. 3.600 Euro an Lohnsteuer. Das Ergebnis ist eine gerechtere Verteilung des verfügbaren Einkommens innerhalb der Partnerschaft.

Vor- und Nachteile der Abschaffung

Wenn die Steuerklasse 3 und 5 fällt weg, ergeben sich für Haushalte unterschiedliche Konsequenzen:

Vorteile

  • Faire Einkommensverteilung: Besonders Frauen profitieren von höheren Netto-Beträgen auf ihrem Gehaltszettel.
  • Höhere Arbeitsmotivation: Durch die geringeren Abzüge in der bisherigen Steuerklasse 5 lohnt sich Mehrarbeit oder der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit deutlich mehr.
  • Finanzielle Planbarkeit: Weniger böse Überraschungen bei der Steuererklärung, da die monatlichen Abzüge bereits nah an der tatsächlichen Jahresschuld liegen.

Nachteile

  • Geringeres Netto beim Hauptverdiener: Paare, die an das hohe Netto in Steuerklasse 3 gewöhnt sind, müssen mit geringeren monatlichen Auszahlungen beim Hauptverdiener rechnen.
  • Umstellungsaufwand: Die neuen Regelungen erfordern eine Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen und eine Anpassung der Budgetplanung.

Das neue Faktorverfahren: Ein Schritt zur Gleichstellung

Die Bundesregierung betrachtet die Reform als essenziellen Hebel für die Gleichstellung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus betont, dass das neue System strukturelle Barrieren abbaut, die Frauen bisher oft von einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit abgehalten haben. In der Praxis bedeutete die Steuerklasse 5 oft, dass sich Mehrarbeit finanziell kaum lohnte. Mit der Steuerklasse 4 und dem Faktorverfahren wird dieser Effekt neutralisiert, was den Wiedereinstieg nach der Elternzeit oder die Erhöhung des Arbeitspensums attraktiver macht.

Auswirkungen auf die Familienbesteuerung

Neben der Reform der Steuerklassen plant die Bundesregierung weitere Entlastungen. Der Kinderfreibetrag soll ab um 60 Euro auf 6.672 Euro steigen. Zudem soll die Digitalisierung der Finanzverwaltung vorangetrieben werden, um die Abgabe der Steuererklärung deutlich zu vereinfachen. Ziel ist ein modernes, bürokratiearmes Steuerrecht, das die Lebensrealitäten moderner Familien widerspiegelt.

Was sollten Paare jetzt tun?

Da die Steuerklassen 3 und 5 fallen weg, sollten betroffene Paare frühzeitig handeln. Es empfiehlt sich, die Einkommensverteilung zu prüfen und Simulationen mit dem Faktorverfahren durchzuführen. Auch Lebensveränderungen spielen eine Rolle: Paare sollten klären, welche Steuerklasse wenn Partner in Rente geht oder welche Steuerklasse wenn beide Rentner sind am sinnvollsten ist. Auch im Falle einer Arbeitslosigkeit stellt sich die Frage: Ehefrau arbeitslos steuerklasse wechseln – lohnt sich das noch vor der endgültigen Reform?

Für Paare in Trennung bleibt die Frage relevant, welche Steuerklasse bei Trennung mit 2 Kindern gilt, während Alleinstehende oft prüfen, ob lohnt sich steuererklärung bei steuerklasse 1. Wer unsicher ist, ob kann der arbeitgeber die steuerklasse ändern (nein, das muss das Finanzamt tun), sollte rechtzeitig professionellen Rat einholen. Die frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden, bevor die Steuerklasse 3 und 5 werden abgeschafft.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die geplante Reform bis 2030 ist ein Meilenstein für die Steuergerechtigkeit in Deutschland. Das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 beendet die Benachteiligung von Zweitverdienern und schafft moderne Anreize für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Auch wenn die monatliche Umstellung für einige Haushalte gewöhnungsbedürftig sein mag, überwiegen langfristig die Vorteile einer transparenten und gerechten Besteuerung.

Häufig gestellte Fragen zu Steuerklassen in Deutschland

Wann werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Der Bundesfinanzminister plant die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 spätestens im Jahr 2030. Künftig soll das Ehegattensplitting in eine angepasste Steuerklasse 4 mit Faktor überführt werden, um die steuerliche Behandlung von Ehepaaren zu reformieren.

Welche Steuerklasse gilt ab 2026?

Ab 2026 können Steuerklassen je nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen flexibel kombiniert werden. Die verbreitetsten Kombinationen sind Steuerklasse IV/IV sowie III/V. Diese Varianten ermöglichen es Ehepartnern, die Steuerlast bestmöglich zu optimieren.

Was bedeutet die Abschaffung des Ehegattensplittings für Steuerzahler?

Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde die Besteuerung von Ehepaaren als gemeinsame Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft betreffen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Ehegattensplitting mehrfach als verfassungsgemäß erachtet. Eine Abschaffung könnte dem Grundsatz der verfassungsmäßigen Sicherung von Ehe und Familie widersprechen, wie im Artikel 6 des Grundgesetzes festgelegt.

Wer hat höhere Abzüge: Steuerklasse 3 oder 5?

In Deutschland kann die Steuerklasse 5 nur von verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften gewählt werden, wobei in der Regel der Partner in Steuerklasse 3 höhere Einkünfte hat. Die Person in Steuerklasse 5 sieht sich daher höheren Abzügen gegenüber, was die Steuerlast erhöht.