Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie: 7% oder 19%?
Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze stellen Gastronomiebetriebe oft vor Herausforderungen. Grundsätzlich gibt es in der Gastronomie zwei Sätze: den regulären Satz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Wann welcher Satz Anwendung findet, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.
Faktoren für die Anwendung der Steuersätze
Für die korrekte Anwendung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Entscheidend ist unter anderem die Art des Betriebs, von einfachen Cafés bis zu gehobenen Restaurants, da unterschiedliche Anforderungen und Regelungen bestehen.
Weitere Aspekte sind, ob Speisen zu Hause verzehrt oder geliefert werden und auf welchem Geschirr sie serviert werden – etwa Porzellan versus Einweggeschirr.
Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmitteln und Delikatessen
Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmitteln und Delikatessen. Nach § 12 UStG gilt für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch und Gemüse der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Diese Produkte sind für die Grundversorgung wichtig und werden steuerlich begünstigt.
Delikatessen, etwa hochwertige Weine oder spezielle Feinkostprodukte, unterliegen dem regulären Satz von 19 %. Diese Differenzierung wirkt sich direkt auf Preisgestaltung und Rentabilität aus.
Beispiel zur Anwendung der Steuersätze
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Bietet ein Restaurant sowohl einfache Pasta-Gerichte als auch exklusive Meeresfrüchte an, kann die Pasta als Grundnahrungsmittel mit 7 % besteuert werden, während die Meeresfrüchte dem regulären Satz von 19 % unterliegen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat die Branche besonders hart getroffen. Zur Entlastung beschloss der Gesetzgeber eine vorübergehende Änderung: Statt der Regelbesteuerung mit 19 % galt von bis zum für Speisen ein reduzierter Steuersatz von 7 %. Diese Maßnahme sollte finanzielle Belastungen abmildern und die Preise für Verbraucher stabilisieren.
Preiskalkulation in der Gastronomie
Bei der Preiskalkulation müssen Gastronomiebetriebe neben Zutaten- und Personalkosten auch anteilige Betriebskosten berücksichtigen, um rentabel zu bleiben. Dazu zählen:
- Energie
- Miete oder Pacht
- Ausstattungsaufwendungen
- Versicherungsbeiträge
Angebot und Nachfrage bestimmen mit, welche Preise am Markt durchsetzbar sind.
Abführung der Mehrwertsteuer
Die eingenommene Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke führen Betriebe über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab. Zur Berechnung der Steuerlast lässt sich beispielsweise die Differenz zwischen Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer und Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer heranziehen; diese Differenz ergibt den steuerpflichtigen Anteil.
Für die Steuererklärung müssen die vereinnahmten Mehrwertsteuerbeträge dann nach den jeweiligen Steuersätzen anhand von Belegen nachgewiesen werden. Daher ist es sinnvoll, dass Gastronomiebetriebe eine Gastrokasse oder Kassensoftware nutzen, die Speisen und Getränke korrekt den geltenden Steuersätzen zuordnet und erfasst.
Korrekte Kennzeichnung der Preise: So vermeiden Sie Fehler
Die korrekte Ausweisung der Preise auf Speisekarten oder in Preislisten, entsprechend der geltenden Mehrwertsteuersätze, ist von zentraler Bedeutung. Gastronomiebetriebe müssen die unterschiedlichen Steuersätze genau kennen und richtig anwenden, um steuerliche Vorschriften einzuhalten und wirtschaftlich stabil zu arbeiten. Dabei sind mehrere Aspekte zu beachten.
Eine lückenlose Dokumentation aller Umsätze und Ausgaben ist unerlässlich. Sorgfältige Buchführung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Grundlage wirtschaftlicher Stabilität. Gastronomiebetriebe sollten daher alle relevanten Unterlagen und Belege geordnet aufbewahren, um bei Prüfungen durch die Finanzbehörden die erforderlichen Nachweise vorlegen zu können.
Aktuelle steuerliche Anforderungen
Es ist wichtig, über aktuelle steuerliche Anforderungen und Entwicklungen informiert zu bleiben. Das Steuerrecht ist dynamisch und kann sich häufig ändern. Regelmäßige Schulungen oder Informationsveranstaltungen helfen dabei, Änderungen der Steuervorschriften zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Vorteile digitaler Kassensysteme
Digitale Kassensysteme unterstützen Gastronomiebetriebe wesentlich dabei, die Mehrwertsteuer korrekt auszuweisen. Mit ihnen lassen sich Speisen und Getränke den richtigen Mehrwertsteuersätzen zuordnen, sodass die Steuer automatisch und fehlerfrei auf die einzelnen Positionen angewendet wird.
- Einfaches Update von Steuersätzen
- Automatische Anpassungen bei Änderungen
- Umfangreiche Berichtsfunktionen für detaillierte Einblicke
Moderne Kassenlösungen bieten zudem umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Einblicke in Umsätze, Ausgaben und Steuerzahlungen liefern. Solche Berichte sind nicht nur für die interne Auswertung nützlich, sondern auch bei der Buchhaltung und der Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen hilfreich.
Integration mit Buchhaltungssoftware
Die Integration mit Buchhaltungssoftware ist ein weiterer Pluspunkt. Viele digitale Kassensysteme lassen sich nahtlos mit Buchhaltungsprogrammen und anderen relevanten Tools verbinden, was die Übertragung von Umsatzdaten erleichtert und die Buchhaltung effizienter macht.
Durch diese Funktionen tragen digitale Kassensysteme dazu bei, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und das Risiko von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten zu verringern, wodurch potenzielle Sanktionen durch die Finanzbehörden reduziert werden können.
Gesetzliche Anforderungen
Ein bedeutendes Gesetz in diesem Zusammenhang ist das Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfungsgesetz. Damit die Mehrwertsteuer aus Bareinnahmen nicht dem Fiskus entgeht, müssen elektronische Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese TSE verhindert Manipulationen oder Löschungen von Kassenbons.
TSE-fähige Kassen und entsprechende Kassensoftware sind manipulationssicher und erleichtern die tägliche Arbeit in der Gastronomie, indem sie beispielsweise die korrekte Anwendung der Mehrwertsteuersätze unterstützen.
Steuerliche Aspekte bei der Speisen- und Getränkeverkäufen
Überblick über die Mehrwertsteuersätze
| Leistung | Mehrwertsteuersatz |
|---|---|
| Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Verzehr von Speisen an Ort und Stelle am Tisch einschließlich weiterer Dienstleistungen) | 19 % |
| Außer-Haus-Verkauf (Lieferung, Abholung, Gaststätten ohne Sitzgelegenheiten) | 7 % |
Der Verzehr im Lokal am Tisch, verbunden mit zusätzlichen Dienstleistungen, unterliegt dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % für Speisen und Getränke. Das betrifft Restaurants, Cafés und Bars, die ihren Gästen neben Speisen und Getränken auch einen Platz zum Verweilen sowie Geschirr, Besteck und Gläser bereitstellen. Für alkoholische Getränke gilt dabei immer der Regelsteuersatz von 19 %, unabhängig vom Verzehrort.
Solche zusätzlichen Leistungen sind maßgeblich, da sie das gesamte gastronomische Erlebnis beeinflussen. Beispielsweise beraten Servicekräfte und geben Empfehlungen zu Menüs oder Weinen. Diese direkte persönliche Betreuung und der Vor-Ort-Service führen dazu, dass der Verzehr als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung gilt und somit der höhere Steuersatz Anwendung findet.
Außer-Haus-Verkauf und ermäßigter Steuersatz
Demgegenüber gilt für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen ein ermäßigter Satz von 7 %, sofern keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht werden. Typische Fälle sind:
- Bestellungen über das Internet
- Einsicht in eine digitale Speisekarte
- Vorauszahlung und Lieferung nach Hause
- Click-&-Collect-Verfahren, bei dem Gäste die Speisen selbst abholen
Wichtig ist, dass der reduzierte Steuersatz nur dann greift, wenn kein Tischservice, keine Bereitstellung von Geschirr o. Ä. erfolgt. Alkoholische Getränke sind von dieser Ermäßigung ausgeschlossen und unterliegen auch beim Außer-Haus-Verkauf dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %. Wie viel Mehrwertsteuer auf Alkohol anfällt, ist also stets 19 %.
Imbisse und Food Trucks
Ein weiterer Fall sind Imbisse und Food Trucks: Bieten diese Sitzgelegenheiten, Service durch Personal sowie wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Gläser an, gilt ebenfalls der Mehrwertsteuersatz von 19 %. Die Art der Darreichung und der Service spielen somit eine direkte Rolle für die steuerliche Einordnung.
Wenn ein Imbiss etwa auf Porzellan statt auf Einweggeschirr serviert, verändert das nicht nur die Atmosphäre, sondern hat auch steuerliche Konsequenzen.
Wichtige Hinweise zu mobilen Imbisswagen und Food Trucks
Dasselbe Prinzip trifft auf mobile Imbisswagen und Food Trucks zu: Entscheidend ist, dass Tische und Stühle zum Betrieb gehören und die Speisen nicht auf Einweggeschirr serviert werden. Nutzen Gäste hingegen Stehtische im Freien, die nicht zum Betrieb zählen, oder öffentliche Sitzgelegenheiten wie Parkbänke, wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % nicht angewendet.
Alkoholische Getränke und ihre Besteuerung in Deutschland
Die Alkopopsteuer bemisst sich am reinen Alkoholgehalt: Pro Liter Alkohol werden 55 Euro erhoben. Bei einer 0,25-Liter-Flasche mit 5,5 % Vol. ergibt sich daraus eine Steuerlast von 0,75 Euro. Diese Abgabe wurde 2004 eingeführt, um dem übermäßigen Konsum süßer, hochprozentiger Getränke – die besonders bei Jugendlichen beliebt waren – entgegenzuwirken.
Steuerliche Regelungen für verschiedene Getränke
Schaumwein, etwa Sekt, wird ebenfalls spezifisch besteuert. Für eine 0,75-Liter-Flasche Sekt fallen 1,02 Euro Steuer an; der genaue Betrag hängt vom Alkoholgehalt des Produkts ab. Bei Schaumwein mit weniger als 6 % Vol. beträgt die Steuer für eine 0,75-Liter-Flasche 0,38 Euro, ab 6 % Vol. steigt sie auf 1,02 Euro pro 0,75-Liter-Flasche.
Die Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt. Viele Biere liegen bei etwa 12 % Stammwürze, was laut Bundesfinanzministerium einer Steuer von 9,44 Euro pro Hektoliter entspricht. Auf eine 0,5-Liter-Flasche umgerechnet ergibt das eine Steuer von rund 0,05 Euro.
Weitere Informationen zur Biersteuer
Wein ist in Deutschland von einer Verbrauchsteuer ausgenommen; auf Wein wird demnach keine Verbrauchsteuer erhoben.
Steuer auf Spirituosen und Zwischenerzeugnisse
Bei Spirituosen (Hochprozentigem), früher als Branntwein besteuert, beträgt die Alkoholsteuer 13,03 Euro pro Liter reinem Alkohol. Ein Liter reinen Alkohols entspricht einem Liter Flüssigkeit mit 100 % Vol. Zur Berechnung: Bei einem Getränk mit 38 % Vol. ergibt sich durch Multiplikation 13,03 × 0,38 eine Steuer von 4,95 Euro pro Liter des Getränks; auf eine 0,7-Liter-Flasche gerechnet sind das etwa 3,47 Euro.
Für Zwischenerzeugnisse – also alkoholische Getränke zwischen Wein und Spirituosen mit bis zu 22 % Vol. – gilt die Zwischenerzeugnissteuer in Höhe von 1,02 bis 1,53 Euro pro Liter. Beispiele hierfür sind Portwein oder Sherry.
Vergleich der Alkoholsteuersätze in Europa
Im europäischen Vergleich variieren die Alkoholsteuersätze deutlich:
| Land | Alkoholsteuer pro Liter |
|---|---|
| Finnland | 13,40 Euro |
| Schweden | 13,09 Euro |
| Deutschland | Platz 16 |
Netto-Preise und Endpreise: Was Gäste wissen müssen
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, ihre Gäste transparent über die Preise von Speisen und Getränken zu informieren. Ziel der Regelung ist, dass Verbraucher nicht nur die Nettopreise, sondern vor allem die Endpreise kennen – also die Beträge, die sie tatsächlich zu zahlen haben.
Die Endpreise müssen üblicherweise in der Speisekarte, in einer Preisliste am Eingang oder auf einer Preistafel im Restaurant klar ausgewiesen sein. Wesentlich dabei ist, dass die Endpreise für die Gäste auf einen Blick erkennbar sein müssen.
Gästen zuzumuten, den Endpreis selbst aus Nettopreis und dem MwSt.-Satz zu errechnen, ist unzumutbar und führt leicht zu Verwirrung.
Deshalb sind die Preise so aufzubereiten, dass der zu zahlende Betrag unmittelbar ersichtlich ist – das schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in den Betrieb.
Beispiel zur Preisgestaltung
Ein konkretes Beispiel: Ein Drei-Gänge-Menü wird mit einem Nettopreis von 50 € kalkuliert. Bei dieser Kalkulation fließen alle anfallenden Kosten ein – Zutaten, Personal, Miete und Betriebskosten – sowie ein Gewinnzuschlag, damit das Angebot für den Betrieb rentabel ist.
Wird das Menü ausschließlich zum Verzehr im Haus angeboten, sind die damit verbundenen Kosten bereits im Endpreis berücksichtigt.
Gesetzliche Anforderungen an Preisangaben
Gastronomiebetriebe dürfen nicht nur Nettopreise angeben; sie müssen die Endpreise ausweisen, also Beträge, die die Mehrwertsteuer (MwSt.) bereits enthalten. Das ist besonders wichtig, da der MwSt.-Satz je nach Art der Speise oder des Getränks unterschiedlich sein kann.
- Alkoholfreie Getränke können einem niedrigeren Satz unterliegen als alkoholische Getränke.
- Preisangaben müssen korrekt und gesetzeskonform sein.
Für alkoholische Getränke gilt dabei immer der Regelsteuersatz von 19 % Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob sie vor Ort konsumiert oder mitgenommen werden.
Vermeidung von Missverständnissen
Unklare oder irreführende Preisangaben können nicht nur zu Unzufriedenheit bei den Gästen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den Betrieb nach sich ziehen. Um solchen Problemen vorzubeugen, ist es ratsam, die Preisgestaltung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
In der Praxis bedeutet das: Preise so darstellen, dass Gäste sie leicht nachvollziehen können – etwa durch gut lesbare Schriftarten in der Speisekarte, ergänzende Hinweise am Eingang des Lokals oder eine deutlich sichtbare Preistafel.
Auch die Schulung des Personals in Bezug auf Preisangaben und deren erklärende Kommunikation gegenüber Gästen trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden.
Mehrwertsteuer auf Speisen: Unterschiede und Ausnahmen
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den regulären Satz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Der ermäßigte Satz gilt für grundlegende Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Milchprodukte und Fleisch. Diese Regelung wurde vor mehr als 50 Jahren eingeführt, um den Zugang zu Grundnahrungsmitteln zu erleichtern und sicherzustellen, dass auch Geringverdiener sich diese Güter leisten können.
Der Gesetzgeber übernahm damit eine deutliche soziale Funktion zur Sicherung der Grundversorgung.
Steuersätze für die Gastronomie
Für die Gastronomie bedeutet das: Grundnahrungsmittel werden in der Regel mit 7 % besteuert. Zu den klassisch ermäßigt besteuerten Lebensmitteln zählen unter anderem:
- Milch und Milchprodukte
- Fleisch
- Fisch
- Eier
- Getreide- und Backwaren
- Obst und Gemüse
Die niedrigere Besteuerung soll dazu beitragen, dass gesunde und nahrhafte Lebensmittel für die breite Bevölkerung erschwinglich bleiben.
Regulärer Steuersatz für Delikatessen
Delikatessen und Luxusgüter unterliegen hingegen dem regulären Steuersatz von 19 %. Typische Beispiele sind:
- Kaviar
- Hummer
- Austern
- Jakobsmuscheln
Auch Wurst und Aufschnitt, deren Anteil an hochwertigem, magerem Muskelfleisch mindestens 55 % beträgt, werden mit 19 % besteuert. Tropenfrüchte, die häufig importiert und teurer sind, fallen ebenfalls unter den regulären Satz.
Besteuerung nach Verzehrort
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Besteuerung nach Verzehrort:
- Speisen, die vor Ort im Restaurant verzehrt werden, werden in der Regel mit 19 % besteuert.
- Speisen zum Mitnehmen (Außer-Haus-Verkauf) werden mit 7 % besteuert.
Auch hier gibt es Ausnahmen: ausgesprochene Luxusartikel wie Hummer, Trüffel oder Austern unterliegen auch außer Haus dem regulären Steuersatz. Diese Unterscheidung fördert den Take-away-Bereich und trägt zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Gastronomiebetrieben bei. Alkoholische Getränke unterliegen, wie zuvor erwähnt, immer dem 19 % Mehrwertsteuersatz, unabhängig vom Verzehrort.
Preisauszeichnung und Mehrwertsteuer
Bei der Preisauszeichnung gilt: Die Mehrwertsteuer muss im angegebenen Endpreis enthalten sein; es ist nicht zulässig, ausschließlich Nettopreise und den jeweils angewandten Steuersatz auszudrucken.
Wenn ein Gericht im Restaurant mit einem Nettopreis von 50 € versehen ist, werden darauf 19 % Mehrwertsteuer berechnet (9,50 €), sodass der Endpreis für den Gast 59,50 € inklusive Mehrwertsteuer beträgt.
Auf der Karte wird das Menü zum Endpreis angeboten, wobei die Mehrwertsteuer bereits berücksichtigt ist. Für Speisen, die zum Verzehr außer Haus verkauft werden, ist entsprechend der ermäßigte Satz von 7 % anzuwenden.
Automatisierte Zuordnung der Steuersätze
Die korrekte Zuordnung von Speisen und Getränken zum jeweiligen Steuersatz erfolgt in der Praxis meist automatisch über die eingesetzten Kassensysteme und Abrechnungslösungen. Diese Systeme unterstützen die Betriebe dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen und die richtigen Steuersätze anzuwenden.
Finanzamt und Mehrwertsteuer: Wichtige Informationen für Gastronomiebetriebe
Seit dem wurde die Mehrwertsteuer für den Verzehr vor Ort in Gastronomiebetrieben wieder auf 19 % angehoben. Das heißt: Wer Speisen und Getränke direkt vor Ort anbietet, muss diesen höheren Steuersatz anwenden. Die Erhöhung folgt auf eine Phase, in der der Steuersatz temporär gesenkt wurde, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern und die Branche zu unterstützen.
Vorsteuerabzug und Buchführung
Gastronomiebetriebe können die Umsatzsteuer, die sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmen gezahlt haben, über den Vorsteuerabzug beim Finanzamt zurückholen. Der Vorsteuerabzug ist ein zentrales Element des deutschen Umsatzsteuergesetzes und erlaubt es Unternehmen, die gezahlte Mehrwertsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen.
Voraussetzung dafür sind entsprechende Belege – in der Regel ordnungsgemäße Rechnungen, die alle erforderlichen Angaben enthalten, damit sie als Nachweis anerkannt werden.
Darüber hinaus müssen die Ausgaben in den Geschäftsbüchern sauber dokumentiert werden. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist nicht nur die Grundlage für den Vorsteuerabzug, sie erfüllt auch rechtliche Anforderungen.
Die Aufzeichnungen müssen so geführt sein, dass sie jederzeit nachvollziehbar sind und die Höhe der gezahlten Mehrwertsteuer eindeutig ausweisen.
Das erleichtert die Erstellung der Steuererklärung und ist wichtig bei möglichen Prüfungen durch das Finanzamt.
Aktuelle Entwicklungen und Steuergesetze
Steuergesetze und Mehrwertsteuersätze können sich ändern; Gastronomiebetriebe sollten sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren, um schnell auf Änderungen reagieren zu können.
Ein konkretes Beispiel ist die temporäre Mehrwertsteuersenkung aufgrund der Corona-Pandemie von bis , die darauf abzielte, wirtschaftliche Einbußen abzufedern und den Konsum zu fördern. Solche Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf Preisgestaltung und Rentabilität haben.
Steuersätze für verschiedene Produkte
Häufig stellt sich die Frage, ob auf bestimmte Produkte der ermäßigte Steuersatz von 7 % oder der reguläre Satz von 19 % anzuwenden ist. Grundsätzlich gilt:
- Lebensmittel, die zum Verzehr außerhalb des Betriebs verkauft werden (zum Mitnehmen), unterliegen dem ermäßigten Satz.
- Der Verzehr vor Ort dem höheren Satz.
- Alkoholische Getränke unterliegen dabei immer dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %, unabhängig vom Verzehrort.
Diese Unterscheidung ist für die Preisgestaltung wichtig; die korrekte Anwendung der Steuersätze hilft, rechtliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
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