Steuererklärungen können überwältigend sein, besonders wenn es um Fristen und die richtige Abgabe geht. Wann sollte die Steuererklärung abgegeben werden? Wie funktioniert die digitale Einreichung über ELSTER? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen und geben Ihnen alle wichtigen Daten für 2024 an die Hand. Lassen Sie uns gemeinsam Unsicherheiten beseitigen und sicherstellen, dass Sie bestens vorbereitet sind, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Wann sollte die Steuererklärung abgegeben werden?
Ein günstiger Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung ist ab Mitte , sobald alle relevanten Unterlagen vorliegen. Die Finanzämter beginnen in der Regel erst dann mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen, da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Stellen bis Ende gesetzlich verpflichtet sind, Lohnsteuerbescheinigungen und Beitragsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Diese Frist ist entscheidend: Fehlen vollständige und aktuelle Unterlagen, können Fehler und Verzögerungen bei der Bearbeitung auftreten.
Bearbeitungsreihenfolge und elektronische Einreichung
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nach Eingang; elektronische Einreichungen über das ELSTER-Portal haben jedoch Vorrang. Das bedeutet, dass Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, in der Regel schneller bearbeitet werden als Papierunterlagen.
Zusätzlich haben die Finanzämter erst ab Mitte März Zugriff auf die bundeseinheitlichen Berechnungsprogramme, sodass eine frühere formelle Bearbeitung nicht möglich ist.
Beispiel für die Bearbeitung 2024
Ein konkretes Beispiel: Im Jahr begannen die Finanzämter die Bearbeitung am . Dies war zwar acht Tage später als im Vorjahr, dennoch sank die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 56,86 Tagen (2023) auf 50,78 Tage (2024).
Zu dieser Verbesserung trug unter anderem bei, dass die Grundsteuererklärung im Jahr 2024 nicht mehr dieselben Ressourcen bei den Finanzämtern in Anspruch nahm.
Vorbereitung und Fristen
Trotz des offiziellen Beginns der Bearbeitung ab Mitte März ist es ratsam, mit der Erstellung der Steuererklärung so früh wie möglich zu beginnen und alle Unterlagen bereitzuhalten. Gut Vorbereitete können von einer schnelleren Rückerstattung profitieren, weil bei Freigabe der Bearbeitung alle nötigen Nachweise vorhanden sind.
- Reguläre Frist
- Bis zum
- Frist bei Steuerberater
- Bis zum
- Freiwillige Abgabe
- Bis zum
Diese Fristen sind bindend und sollten eingehalten werden, um unnötige Verzögerungen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Wie funktioniert die Steuererklärung über ELSTER?
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr beginnt Mitte März in Nordrhein-Westfalen. Das Finanzamt empfiehlt die Abgabe über die Online-Plattform ELSTER, da diese Methode zeitsparend und benutzerfreundlich ist.
Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung
Um eine reibungslose Erklärung zu gewährleisten, bietet sich die Funktion der vorausgefüllten Steuererklärung an. Damit werden bereits vorliegende Daten automatisch übernommen, beispielsweise:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Angaben zur Altersvorsorge
- Rentenbezugsmitteilungen
Diese Funktion erleichtert die Eingabe, verringert mögliche Fehlerquellen und ermöglicht eine Prüfung der Erklärung durch ELSTER. Dadurch kommen Nachfragen seltener vor und die Bearbeitung erfolgt schneller.
„Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden“, erklärt Werner Brommund, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
Komplette Online-Abgabe
Die Abgabe über ELSTER ist vollständig online möglich: Von der Eingabe bis zur Übermittlung der Erklärung erfolgt alles digital über elster.de. Steuerpflichtige können ihre Bescheide ebenfalls digital erhalten, was die Wartezeit auf postalische Zustellungen verkürzt.
Änderungen der Freibeträge für 2024
Für gelten geänderte Freibeträge:
- Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person.
- Bei Zusammenveranlagung sind damit bis zu 23.568 Euro steuerfrei.
Auch Eltern profitieren von Anpassungen: Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhöhen sich auf jeweils 4.770 Euro pro Elternteil. Bei Zusammenveranlagung ergibt sich damit ein gemeinsamer Freibetrag von 9.540 Euro.
Um diese Begünstigungen in Anspruch zu nehmen, muss die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind angegeben werden. Diese Nummer wird vom BZSt per Post zugesandt; bei Verlust kann sie auf der Webseite des BZSt angefordert werden.
Entlastungen für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich Tätige profitieren ebenfalls: Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus Lehr- und Vortragstätigkeiten an Volkshochschulen, sind bis zu 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, die als Vergütung oder pauschale Erstattung gezahlt werden, besteht eine Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bis zu 840 Euro jährlich.
Praktische Hinweise für die Abgabe
Nutzen Sie die vorausgefüllte Steuererklärung und halten Sie Ihre Anschrift sowie Ihre Bankverbindung aktuell. Belege müssen in der Regel nicht eingereicht werden, es sei denn, das Finanzamt fordert sie an; in diesem Fall können sie einfach digital über ELSTER übermittelt werden.
Tipps zur Einreichung von Belegen
„Bitte reichen Sie immer Kopien ein und bewahren Sie die Originale sicher auf“, empfiehlt Brommund.
Wichtig ist zudem die Angabe der Steuer-ID; diese kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und sorgt für die korrekte Zuordnung der Steuererklärung.
Alternative zur elektronischen Abgabe
Wer die Erklärung auf Papier abgeben möchte und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet ist, kann die Vordrucke herunterladen oder in den Finanzämtern und den meisten Bürgerbüros abholen. In begründeten Ausnahmefällen — beispielsweise bei Gehbehinderung, hohem Alter oder schwerer Krankheit — können die Formulare auf telefonische Anfrage zugesandt werden.
Wichtige Fristen und Daten für die Steuererklärung 2024
Ab beginnen die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. In diesem Jahr gibt es einige Änderungen, die sowohl die Abgabe als auch die Bearbeitung betreffen. Besonders wichtig sind der Anstieg des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags.
Änderungen bei Freibeträgen
Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person. Das bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag entsprechend auf 23.568 Euro.
Eltern profitieren ebenfalls: Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 4.770 Euro pro Elternteil, bei Zusammenveranlagung also auf insgesamt 9.540 Euro.
Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen, muss auf der Anlage Kind die persönliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Diese Nummer wird vom BZSt per Post zugestellt; sollte sie verloren gehen, kann sie über die Webseite des BZSt angefragt werden.
Empfehlungen zur Abgabe der Steuererklärung
Das Finanzamt empfiehlt die elektronische Abgabe über ELSTER. Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter, da viele Daten — wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung — bereits vorausgefüllt sind und übernommen werden können. Dies erleichtert die Eingabe und reduziert mögliche Fehler.
Werner Brommund, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, weist zudem darauf hin, dass ELSTER die Möglichkeit bietet, Steuerbescheide digital zu erhalten, wodurch die Wartezeit auf die Post verkürzt wird.
Wer die Steuererklärung auf Papier abgeben möchte und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet ist, findet die entsprechenden Vordrucke zum Download. Diese Formulare können auch in den Finanzämtern und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.
In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage zugesandt werden.
Tipps für eine reibungslose Abgabe
Für eine reibungslose Abgabe empfiehlt es sich, die Funktion der „vorausgefüllten Steuererklärung“ zu nutzen: Relevante Daten werden automatisch übernommen. ELSTER prüft die fertiggestellte Erklärung zudem auf Eingabefehler, wodurch Nachfragen vermieden und die Bearbeitung beschleunigt werden kann.
- Achten Sie darauf, Anschrift und Bankverbindung aktuell zu halten.
- Belege müssen nicht gemeinsam mit der Steuererklärung eingereicht werden; das Finanzamt fordert sie nur bei Bedarf an.
- Diese Nachreichung ist digital über ELSTER möglich.
- Es ist ratsam, Kopien der Belege einzureichen und die Originale sicher aufzubewahren.
Wichtig ist zusätzlich die Angabe der Steuer-ID, die beim zuständigen Finanzamt für den Wohnort erhältlich ist. Zu den benötigten Unterlagen gehören unter anderem:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Nachweis über die einbehaltene Lohnsteuer.
- Rentenbezugsmitteilungen
- Informationen über Renteneinkünfte.
- Angaben zu Lohnersatzleistungen
- Wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld.

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