Haftungsrisiko der Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)

Haftungsrisiko der Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)

Wie hoch ist das Risiko in der Haftung der Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)?

Da es im englischen Recht keine Vorschrift gibt, die das Mindestkapital vorgibt, sind solche in Deutschland üblichen Haftungstatbestände wie die Durchgriffshaftung nicht vorhanden. Das Haftungsrisiko der Ltd.-Shareholder beschränkt sich lediglich auf das eingezahlte Kapital. Einen wie im deutschen Recht bekannten sog. existenzvernichtender Eingriff durch Kapitalentzug, der eine Haftung begründen könnte, gibt es daher nicht. Anders sieht es aus, wenn der Ltd. pflichtenwidrig Kapital entzogen und sogenannte unerlaubte Handlungen begangen wurden. Dann könnte eine Haftung einsetzen, besonders, wenn die Ltd. von Deutschland aus agiert. Es wäre dann ggf. möglich, dass das viel stärker greifende deutsche Recht greift. Das Privatvermögen der Ltd.-Gesellschafter ist besser geschützt als das der GmbH-Gesellschafter.
Sind sie an der Beschaffung von Dokumenten aus dem UK interessiert, die dem deutschen Handelsregisterauszug vergleichbar sind, dann können wir das gern für Sie erledigen.

Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Infos über Ltd.-Shareholder (Gesellschafter):  Ltd.-Sharholder (Gesellschafter)

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