Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung (LStB) bildet die Grundlage für die Einkommensteuererklärung. Als zentrales Dokument für Arbeitnehmer enthält sie alle relevanten Angaben zur Lohnsteuer und zur Sozialversicherung.
Die dem Finanzamt als sogenannte eDaten bereits elektronisch übermittelten Angaben müssen seit 2019 grundsätzlich nicht mehr gesondert in die Steuererklärung eingetragen werden, es sei denn, eine Übermittlung ist nachweislich nicht erfolgt.
Wichtige Informationen in der Lohnsteuerbescheinigung
Zur Lohnsteuerbescheinigung gehören unter anderem:
- Elektronische Transfer-Identifikationsnummer (eTIN)
- Steuer-Identifikationsnummer
- Personalnummer aus der Personalabteilung
- Geburtsdatum
- Steuerklasse
- Kinderfreibeträge
- Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers
Fristen und Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten bis an das Finanzamt zu übermitteln. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die Lohnsteuerbescheinigung für das vorangegangene Jahr spätestens mit der Gehaltsabrechnung im März oder April vorliegen sollte, falls der Erhalt nicht schon im Februar erfolgte. So haben Beschäftigte rechtzeitig die nötigen Informationen für ihre Steuererklärung.
In der Regel erhalten Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung einmal jährlich, entweder als Ausdruck oder elektronisch. Meist wird sie zusammen mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres bereitgestellt. Sollte die Lohnsteuerbescheinigung nicht rechtzeitig ankommen oder die Lohnsteuerbescheinigung verloren gehen, ist es ratsam, umgehend beim Arbeitgeber nachzufragen.
Bedeutung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Die Bedeutung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat in den letzten Jahren zugenommen: Viele Unternehmen übermitteln die Daten digital, was den Papieraufwand reduziert und die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigt.
Arbeitnehmer können die übermittelten Daten, oft über ELSTER, automatisch in ihre Steuererklärung übernehmen, was den Prozess erheblich vereinfacht und auch das Lohnsteuerbescheinigung online abrufen ermöglicht.
Fehler und Korrekturen
Treten Fehler in der Bescheinigung auf, sollte diese sorgfältig geprüft und Unstimmigkeiten umgehend dem Arbeitgeber gemeldet werden. Dieser ist zur Korrektur fehlerhafter Angaben verpflichtet; bleibt eine Korrektur aus, kann das Finanzamt informiert werden.
Zu beachten ist außerdem, dass die ausgehändigte Bescheinigung selbst nicht rechtlich bindend ist — maßgeblich sind die elektronisch ans Finanzamt übermittelten Daten.

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Pflichten des Arbeitgebers bei der Lohnsteuerbescheinigung
Der Arbeitgeber ist zur korrekten und fristgerechten Erstellung sowie Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung verpflichtet. Die darin enthaltenen Daten, die dem Finanzamt als sogenannte eDaten vorliegen, sind die Basis für die Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer. Zwar entfällt seit 2019 für Arbeitnehmer in der Regel das manuelle Eintragen dieser Angaben, doch die Pflicht zur Übermittlung durch den Arbeitgeber bleibt bestehen.
Fristen für die Übermittlung
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Lohnsteuerdaten bis an das Finanzamt zu übermitteln. Arbeitnehmer sollten die Lohnsteuerbescheinigung für das vorangegangene Jahr daher spätestens mit der Gehaltsabrechnung im März oder April erhalten, sofern sie nicht bereits im Februar bereitgestellt wurde.
Diese Frist stellt sicher, dass Arbeitnehmer rechtzeitig über ihre steuerlichen Abzüge informiert sind und ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen können.
Inhalte der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung muss sämtliche relevanten Angaben enthalten, die für die korrekte Besteuerung und die Sozialversicherung wichtig sind. Dazu gehören unter anderem die persönliche elektronische Transfer-Identifikationsnummer (eTIN), die Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Steuerklasse, Kinderfreibeträge sowie die Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers.
Diese Informationen sind entscheidend für die Berechnung der Einkommensteuer.
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat die Verantwortung, die Lohnsteuerbescheinigung vollständig und korrekt zu erstellen. Treten Unstimmigkeiten oder Fehler auf, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese auf Anfrage des Arbeitnehmers zu korrigieren.
Dies kann beispielsweise dann erforderlich werden, wenn die angegebenen Beträge nicht mit den eigenen Aufzeichnungen des Mitarbeiters übereinstimmen. In einem solchen Fall sollte der Arbeitnehmer umgehend seinen Arbeitgeber kontaktieren, damit die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden können.
Bereitstellung der Bescheinigung
Die Bescheinigung kann sowohl in Papierform als auch als elektronische Lohnsteuerbescheinigung bereitgestellt werden. Viele Unternehmen nutzen zunehmend digitale Lösungen für die Erstellung und Übermittlung.
Dies verkürzt Bearbeitungszeiten, minimiert Fehler durch automatisierte Prozesse und ermöglicht Arbeitnehmern oft, ihre Daten direkt über das Lohnabrechnungsportal des Unternehmens abzurufen (Lohnsteuerbescheinigung online abrufen).
Was tun, wenn die Bescheinigung fehlt?
Erhält ein Arbeitnehmer seine Lohnsteuerbescheinigung nicht bis Ende Februar, sollte er sich unverzüglich an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung wenden, um den Status zu klären und gegebenenfalls eine Ersatzbescheinigung anzufordern.
Besteht das Unternehmen nicht mehr, kann das Finanzamt als Ansprechpartner fungieren, um die übermittelten Daten einzusehen oder Informationen zur Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt anfordern zu können.
Wichtige Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wesentliches Dokument für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie fasst alle relevanten Informationen über das Einkommen sowie die im betreffenden Jahr abgeführten Steuern und Sozialabgaben zusammen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist sie entscheidend für die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Im Folgenden werden die wichtigsten Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung erklärt.
Bruttoarbeitslohn
Der Bruttoarbeitslohn ist der Gesamtbetrag, den ein Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhält. Dazu gehören nicht nur das reguläre Gehalt, sondern auch steuerpflichtige Sachbezüge, zum Beispiel Dienstwagen oder Essensgutscheine. Der Bruttobetrag bildet die Grundlage für die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Die einbehaltene Lohnsteuer ist der Betrag, den der Arbeitgeber direkt vom Bruttoarbeitslohn abzieht und an das Finanzamt abführt. Sie wird in der Regel monatlich einbehalten und richtet sich unter anderem nach der Steuerklasse und möglichen Freibeträgen des Arbeitnehmers.
Zusätzlich zur Lohnsteuer kann die Kirchensteuer einbehalten werden, wenn der Arbeitnehmer einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört. Der Solidaritätszuschlag, ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt, wird auf die Lohnsteuer berechnet und ist ebenfalls auf der Bescheinigung ausgewiesen.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge umfassen mehrere Pflichtversicherungen, deren Beiträge in der Regel prozentual vom Bruttoarbeitslohn berechnet werden:
- Rentenversicherung: Sichert die Altersvorsorge; Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Krankenversicherung: Es besteht die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung; die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden auf der Bescheinigung ausgewiesen.
- Pflegeversicherung: Deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und ist ebenfalls Pflicht.
- Arbeitslosenversicherung: Schützt bei Arbeitslosigkeit durch entsprechende Leistungen.
Diese Beiträge machen einen wesentlichen Teil des Nettogehalts aus.
Steuerklasse und Freibeträge
Die Steuerklasse ist ein wichtiger Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und gegebenenfalls der Kinderzahl richten. Die Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer.
Darüber hinaus können Arbeitnehmer Freibeträge beantragen, die ebenfalls vermerkt werden. Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und können beispielsweise für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Kindergeld
Das ausgezahlte Kindergeld wird ebenfalls auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Es handelt sich um eine steuerfreie staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien mit Kindern, die jedoch bei bestimmten Berechnungen des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt wird.
Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Elterngeld erscheinen ebenfalls auf der Lohnsteuerbescheinigung. Diese Zahlungen können in bestimmten Fällen steuerlich relevant sein, daher ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen im betreffenden Jahr bezogen wurden, da sie die Steuererklärung beeinflussen können.
Weitere relevante Angaben
Neben den bereits genannten Punkten finden sich auf der Lohnsteuerbescheinigung noch weitere Einträge:
- Jahreshinzurechnungsbetrag: Relevant bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen; hilft, die steuerliche Gesamtbelastung korrekt zu ermitteln.
- Beschäftigungsdauer: Gibt an, wie lange das Arbeitsverhältnis bestand; auch Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitslohn, etwa Elternzeit oder unbezahlter Urlaub, werden vermerkt.
- Versorgungsbezüge: Dazu zählen zum Beispiel Ruhegehälter oder Witwen-/Witwergelder.
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Beispielsweise Zuschüsse zu Fahrtkosten, Umzugskosten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (Zeile 21), sofern sie unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sind.
Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten wurde?
Wenn die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten wurde, sind bestimmte Schritte zu beachten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Daten der Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar an das Finanzamt zu übermitteln. Üblicherweise sollte die Bescheinigung für das vorangegangene Jahr spätestens mit der Gehaltsabrechnung im März oder April vorliegen, falls der Erhalt nicht schon im Februar erfolgte.
Erste Schritte
In erster Linie sollte der Arbeitgeber kontaktiert werden, um zu klären, ob die Bescheinigung bereits verschickt wurde oder eine Lohnsteuerbescheinigung verloren gegangen ist und neu ausgestellt werden muss. Es ist hilfreich, folgende Angaben bereitzuhalten:
- Steuer-Identifikationsnummer
- Personalnummer aus der Personalabteilung
- Geburtsdatum
- Steuerklasse
- Kinderfreibeträge
- Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers
Diese Informationen erleichtern die Suche und beschleunigen die Bearbeitung der Anfrage.
Wichtigkeit der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung bildet die Grundlage für die Einkommensteuererklärung. Zwar liegen die betreffenden Daten dem Finanzamt bereits als sogenannte eDaten vor, sodass sie in vielen Fällen nicht mehr manuell eingetragen werden müssen — es sei denn, eine Übermittlung ist nachweislich nicht erfolgt.
Das bedeutet, dass die Steuererklärung auch ohne die ausgedruckte Bescheinigung eingereicht werden kann; es ist jedoch ratsam, die Lohnsteuerbescheinigung als Nachweis bereitzuhalten, falls Unstimmigkeiten auftreten oder das Finanzamt eine Kopie anfordert.
Gründe für Verzögerungen
Dass die Bescheinigung nicht rechtzeitig ankommt, kann verschiedene Gründe haben, etwa:
- Organisatorische Fehler im Unternehmen
- Änderungen in der Personalabteilung
- Probleme bei der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
In solchen Fällen ist es ratsam, proaktiv nachzufragen und regelmäßig den Status der Bescheinigung zu prüfen, vor allem wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung näher rückt.
Fristverlängerung und Unterstützung
Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig erhalten und dadurch die Abgabefrist überschritten, kann unter Umständen eine Fristverlängerung beantragt werden. In diesem Fall sollte der Steuerberater informiert werden — er kann die notwendigen Schritte einleiten und Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben.
Kontakt zum Finanzamt
Bei weiteren Problemen oder Unsicherheiten kann auch das Finanzamt als Ansprechpartner dienen, da dort die übermittelten Daten verwaltet werden und Auskunft erteilt werden kann. Gegebenenfalls kann hier auch eine Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt anfordern werden.
Häufige Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung
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