Freibetrag auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Seit dem gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen monatlichen Freibetrag auf Betriebsrenten. Dieser Freibetrag soll die finanzielle Belastung von Rentnern verringern und ist besonders für gesetzlich Pflichtversicherte relevant, da er die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beeinflusst.
Im Jahr beträgt der Freibetrag 197,75 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Rentner mit einer Betriebsrente aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nur auf den Betrag Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, der diesen Freibetrag übersteigt.
Aktuelle Freibeträge und deren Auswirkungen
Im Jahr lag der Freibetrag bei 169,75 Euro pro Monat. Dies reduziert die Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge deutlich. Die Beiträge werden hier beispielsweise auf 2.736 Euro der bAV-Auszahlung erhoben, was zu einem monatlichen Beitrag von 403,40 Euro führt, der auf die Betriebsrente fällig wird.
Auf die Auszahlungen sind sowohl Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch zur Pflegeversicherung zu zahlen. Der seit 2020 bestehende Freibetrag trägt somit zur Verringerung dieser finanziellen Last bei und bietet Rentnern eine spürbare Erleichterung.
Wer profitiert vom Freibetrag?
Der Freibetrag gilt ausschließlich für gesetzlich Pflichtversicherte und nicht für freiwillig in der GKV Versicherte. Das bedeutet konkret:
- Pflichtversicherte Rentner können von der Regelung profitieren.
- Freiwillig Versicherte hingegen nicht.
Der Freibetrag wird jährlich angepasst und orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung. So profitieren auch Rentner, die bereits vor 2020 Leistungen aus der bAV bezogen, von den Anpassungen.
Beispiel zur Veranschaulichung
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Wirkung des Freibetrags bei der bAV Auszahlung:
Ein Betriebsrentner mit einer monatlichen Betriebsrente von 200 Euro zahlte im Jahr noch einen Krankenkassenbeitrag von insgesamt 15,6 Prozent auf die gesamte Rente. Mit dem Freibetrag fällt inzwischen nur noch auf den übersteigenden Betrag von 2,25 Euro ein Kassenbeitrag an. Dadurch ergibt sich eine Ersparnis von etwa 30,85 Euro pro Monat bei den Sozialabgaben für diesen Betriebsrentner.
Änderungen im Freibetrag
Der Freibetrag hat die frühere Freigrenze abgelöst, die bis 2020 galt. Damals mussten Rentner auf Betriebsrenten bis zu 155,75 Euro (im Jahr 2019) keine Krankenkassenbeiträge zahlen; bei höheren Beträgen waren hingegen die gesamten Sozialabgaben fällig.
Die Umstellung auf den Freibetrag wirkt sich insbesondere für Rentner mit niedrigen Betriebsrenten positiv aus, da sie eine Entlastung bei den Sozialabgaben bringt und die Steuern auf die bAV Auszahlung mindert.

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Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
Der Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung ist gesetzlich geregelt, da Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen. Beträgt diese Ersparnis mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens diese 15 Prozent zusätzlich zu den umgewandelten Beiträgen zu leisten.
Dadurch profitiert der Arbeitgeber nicht nur von geringeren Sozialabgaben, sondern kann seinen Beschäftigten auch einen finanziellen Anreiz für die Altersvorsorge bieten.
Häufige Zuschüsse und Verhandlungen
Üblicherweise stockt das Unternehmen den monatlichen Beitrag des Arbeitnehmers um mindestens 15 Prozent auf. Manche Arbeitgeber leisten jedoch einen höheren Zuschuss. Solche zusätzlichen Zahlungen können sich über die Jahre erheblich summieren und die finanzielle Lage der Beschäftigten im Alter verbessern.
Arbeitnehmer sollten aktiv mit ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit eines überdurchschnittlichen Zuschusses sprechen, etwa im Rahmen von Gehaltsverhandlungen, da die Firma nicht verpflichtet ist, mehr als die gesetzlichen 15 Prozent zu leisten.
Ein höherer Zuschuss kann die Rentenansprüche deutlich steigern.
Langfristige Vorteile der Entgeltumwandlung
Gelingt es dem Arbeitnehmer, den Arbeitgeber von einem Zuschuss in Höhe der gängigen 15 Prozent zu überzeugen, kann sich die Entgeltumwandlung bereits nach etwa 16 Jahren im Rentenalter lohnen. Hintergrund sind die Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben sowie der Arbeitgeberzuschuss, die zusammen die späteren Rentenansprüche erhöhen.
Die Entgeltumwandlung ist damit in der Regel eine langfristige Entscheidung, deren Wirkung sich über viele Jahre entfaltet.
Durchführungswege der Entgeltumwandlung
Wichtig ist außerdem, die verschiedenen Durchführungswege der Entgeltumwandlung zu kennen. Zu den häufigsten Varianten zählen:
- Pensionsfonds
- Pensionskassen
- Direktversicherungen
Große Unternehmen bieten mitunter eigene Versorgungsmodelle an, und in manchen Branchen existieren übergreifende Lösungen. Diese Vielfalt erleichtert es Beschäftigten, eine für sie passende Form der betrieblichen Altersversorgung zu finden.
Steuerliche Vorteile und mögliche Nachteile
Neben den Zuschüssen spielen die Einsparungen bei Sozialabgaben und die steuerlichen Vorteile eine wichtige Rolle. Monatliche Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei, sodass Arbeitnehmer netto weniger Abgaben tragen und effektiv mehr in die Vorsorge investieren können.
Es gibt jedoch auch potenzielle Nachteile der Entgeltumwandlung: Der Arbeitgeber bestimmt meist die Form, den Vertrag und die Anlage der Entgeltumwandlung. Dadurch kann es vorkommen, dass sich die Einzahlungen trotz Ersparnissen und Zuschuss nicht gut entwickeln, etwa wenn die Verträge hohe Kosten aufweisen.
Insbesondere Direktversicherungen sind oft kostenintensiv, was die Rendite der Altersvorsorge schmälern kann. Ein Entgeltumwandlung Rechner kann hier Klarheit verschaffen.
Steuern und Abzüge bei der Auszahlung der bAV
Die Auszahlung Ihrer bAV ist voll steuerpflichtig – egal ob als monatliche Rente oder als Einmalzahlung. Besteuert wird sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Bei hohen Einmalbeträgen kann durch die Steuerprogression ein besonders hoher Steuersatz anfallen. Ein Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung Steuer Rechner kann Ihnen helfen, dies zu kalkulieren.
Ihre Steuerlast hängt somit nicht nur von Ihrem sonstigen Einkommen ab, sondern auch von der Art und der Höhe der Auszahlung. Insbesondere Einmalzahlungen, die oft einen erheblichen Betrag darstellen, können dazu führen, dass Steuern und Sozialabgaben schnell mehr als 50 % ausmachen.
Lebenslange Rente und Auszahlung
Auch die lebenslange Rente aus der bAV ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig und wird wie zusätzliches Einkommen im Ruhestand behandelt. Der Zeitpunkt der Auszahlung spielt hierbei eine entscheidende Rolle:
- Die Rente beginnt in der Regel mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
- Die gängigste Variante ist die monatliche Zahlung.
- In einigen Fällen ist eine Auszahlung bereits mit 62 Jahren möglich.
- Bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, sogar schon ab 60 Jahren.
Obwohl eine Auszahlung der Betriebsrente unter Umständen schon einige Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn möglich ist, ist das nicht immer sinnvoll. Der Versicherer berechnet die Höhe der lebenslangen monatlichen Rente anhand der Summe auf Ihrem Rentenkonto und des voraussichtlichen Zeitraums, in dem die Rente zu zahlen ist.
Beginnt die Auszahlung vorzeitig, verlängert sich der Zahlungszeitraum, wodurch die monatliche Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Nachgelagerte Besteuerung
Ein weiterer zentraler Punkt ist die nachgelagerte Besteuerung: Während der Ansparphase sind Beiträge zur bAV in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Dadurch müssen im Ruhestand die gesamten Auszahlungen versteuert werden.
Die nachgelagerte Besteuerung verschiebt die Steuerlast in die Auszahlungsphase, was oft vorteilhaft ist, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ist; Rentner haben in der Regel weniger steuerpflichtige Einnahmen.
Altersentlastungsbetrag
Es gibt zudem den Altersentlastungsbetrag, der Rentnern zugutekommt, dieser wird jedoch schrittweise bis 2040 abgebaut.
Bei Wahl einer Einmalzahlung sind Sie verpflichtet, für das Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung abzugeben und die Auszahlung der bAV in der Anlage R‑AV/bAV einzutragen.
Nettorente und Abzüge: Wie viel bleibt übrig?
Angenommen, die jährliche Nettorente aus gesetzlicher und betrieblicher Altersvorsorge (bAV) beträgt 22.563,20 € bzw. monatlich 1.880,27 €. Bei der Berechnung der tatsächlich verfügbaren Nettorente sind verschiedene Abzüge zu berücksichtigen, die den Betrag deutlich reduzieren können.
Die jährlichen Steuern auf beide Renten belaufen sich in diesem Beispiel auf 3.203 €. Hinzu kommen Abzüge für die Krankenversicherung in Höhe von 403,40 € jährlich und für die Pflegeversicherung von 146,40 € jährlich. Diese Posten sind entscheidend, um den Betrag zu ermitteln, der nach allen gesetzlichen Verpflichtungen verbleibt.
Einfluss der bAV auf die gesetzliche Rente
Es ist wichtig zu verstehen, dass die bAV stets mit einer Minderung der gesetzlichen Rente einhergehen kann. Durch Einzahlungen in die bAV werden Teile der gesetzlichen Rentenansprüche reduziert. Das bedeutet konkret, dass ein Teil der späteren gesetzlichen Rente wegfällt und die bAV-Leistungen diesen Ausfall teilweise kompensieren sollen.
Bei einem Arbeitgeberbonus von weniger als 25 Prozent kann es sehr lange dauern, bis das investierte Geld ab Rentenbeginn nominell wieder zurückgeholt ist. Erreicht oder übersteigt der Bonus dagegen 25 Prozent, verkürzt sich dieser Zeitraum auf unter 18 Jahre, was als akzeptabel gilt.
Langfristige Effekte der Entgeltumwandlung
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt die langfristigen Effekte einer Entgeltumwandlung: Bei einer Entgeltumwandlung von 180 Euro aus einem Bruttoeinkommen von 4.208 Euro verliert ein Durchschnittsverdiener pro Jahr etwa 1/23 Rentenpunkt. Über 30 Jahre summiert sich das auf etwas mehr als einen Rentenpunkt.
Solche kumulativen Effekte wirken sich langfristig auf die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter aus.
Aktuelle Freibeträge und deren Bedeutung
Die Kenntnis aktueller Freibeträge ist für die Planung wichtig: Ab ersetzt ein aktueller Freibetrag die bisherige Freigrenze. Dieser Freibetrag ermöglicht es, einen Teil der Einkünfte steuerfrei zu halten und kann sich dadurch positiv auf die Höhe der Nettorente auswirken.
Beispiel zur Veranschaulichung der Abzüge
Ein weiteres Beispiel zur Veranschaulichung der Abzüge bei der Auszahlung der Betriebsrente: Bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 59.920 € aus gesetzlicher Rente und bAV werden 15.902 € an Steuern abgezogen. Außerdem fallen 2.484 € für die Krankenversicherung und 1.220 € für die Pflegeversicherung an.
Nach diesen Abzügen verbleibt eine Nettorente von 41.528 €. Betrachtet man die bAV-Kapitalauszahlung separat, bleiben von ursprünglich 40.000 € brutto nach Steuern und Abgaben lediglich 22.000 € netto übrig.
Dieses Beispiel macht deutlich, wie stark Abzüge die verfügbare Rente beeinflussen und warum sie bei der Altersvorsorgeplanung berücksichtigt werden müssen. Hier hilft ein Betriebliche Altersvorsorge Auszahlung Rechner.
Fünftelregelung: Steuerliche Vorteile bei Einmalzahlungen
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist eine steuerliche Vergünstigung, die hohe Einmalzahlungen abmildern soll. Sie spielt besonders bei größeren Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine Rolle, da die Zahlung steuerlich so behandelt wird, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt.
Durch diese Regelung wird verhindert, dass die Einmalzahlung zu einem deutlich höheren Steuersatz führt, was bei hohen Beträgen eine spürbare finanzielle Entlastung bewirken kann und bei der Auszahlung betriebliche Altersvorsorge Steuer Fünftelregelung relevant ist.
Voraussetzungen für die Fünftelregelung
Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung ist, dass die Einmalzahlung aus bestimmten Durchführungswegen der bAV stammt, etwa aus:
- Unterstützungskassen
- Direktzusagen (Pensionszusagen)
Bei diesen Konstruktionen wird die Kapitalauszahlung steuerlich gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, was die Steuerbelastung reduziert, da der jeweils zu versteuernde Betrag niedriger ausfällt.
Besonderheiten bei Betriebsrenten
Anders verhält es sich bei Betriebsrenten aus Direktversicherungen, die vor dem abgeschlossen wurden. Hier hat der Arbeitgeber die Beiträge mit einem pauschalen Steuersatz von 20 Prozent versteuert. Ein Direktversicherung vor 2005 Steuer bei Auszahlung Rechner kann hier genaue Werte ermitteln.
Wurde diese Pauschalversteuerung durchgängig angewendet, sind in der Auszahlungsphase meist nur die Zinsanteile der Rentenzahlungen steuerpflichtig. Die Rentenzahlung wird mit einem reduzierten Ertragsanteil versteuert. Einmalige Auszahlungen aus solchen Altverträgen sind in der Regel sogar steuerfrei.
Zu beachten ist jedoch, dass auf die Betriebsrente die vollen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind — eine sogenannte Doppelverbeitragung.
Neuverträge und steuerliche Behandlung
Bei Neuverträgen, die nach dem geschlossen wurden, ist eine Einmalzahlung oder Kapitalabfindung grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Die Fünftelregelung kommt hier nur dann in Betracht, wenn die Einmalzahlung aus einem der oben genannten Durchführungswege stammt; sie greift nicht bei Direktversicherungen.
Freibeträge in der Grundsicherung
Ein weiterer Gesichtspunkt sind die Freibeträge in der Grundsicherung, die in einzelnen Fällen zusätzliche steuerliche Vorteile bringen können und somit die finanzielle Lage von Rentnern weiter verbessern.

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Optionen bei der Auszahlung: Rente oder Einmalzahlung?
Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich grundsätzlich zwischen den folgenden drei Varianten entscheiden:
Lebenslange Rente
Regelmäßige Zahlungen bieten hohe Planungssicherheit und sind besonders im Ruhestand vorteilhaft, weil Sie genau abschätzen können, welche Mittel Ihnen zur Verfügung stehen.
Die Rentenhöhe wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, darunter:
- Das angesparte Kapital
- Das aktuelle Zinsniveau
- Gegebenenfalls Ihre Lebenserwartung
Ein weiterer Pluspunkt ist der steuerliche Effekt: Die Steuerlast verteilt sich über die Laufzeit der Rente, wodurch die jährliche steuerliche Belastung in der Regel geringer ausfällt. Es ist außerdem zu beachten, dass bei der Rentenvariante oft ein bestimmtes Alter erreicht werden muss, damit die ausgezahlte Rente die zuvor eingezahlten Beiträge übersteigt.
Vollständige Kapitalauszahlung
Hierbei erhalten Sie das gesamte angesparte Kapital in einer Einmalzahlung. Das kann besonders dann interessant sein, wenn Sie kurzfristig einen größeren Betrag benötigen — etwa für den Kauf einer Immobilie oder für andere größere Anschaffungen.
Allerdings ist die steuerliche Belastung bei einer Einmalzahlung häufig höher als bei der Rentenvariante. Zudem sind Sie selbst dafür verantwortlich, das Kapital so zu verwalten, dass es bis ins hohe Alter reicht; das erfordert eine sorgfältige Finanzplanung, um späteren Engpässen vorzubeugen.
Entscheidungsfaktoren
Die Entscheidung zwischen lebenslanger Rente und vollständiger Kapitalauszahlung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung kann die monatliche Rente vorteilhafter sein, weil sie die Steuerlast über viele Jahre verteilt und das Risiko vermindert, durch eine hohe Einmalzahlung in den Spitzensteuersatz zu rutschen.
Andererseits kann eine Kapitalauszahlung sinnvoll sein, wenn Sie nicht damit rechnen, langfristig von den Rentenzahlungen zu profitieren — zum Beispiel wegen geplanter größerer Anschaffungen in den ersten Jahren nach Renteneintritt oder bei gesundheitlichen Einschränkungen, die Ihre Lebenserwartung beeinflussen könnten.
Steuerliche Aspekte
Die Wahl sollte zudem unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte getroffen werden. Eine fachkundige Beratung vor Vertragsabschluss ist oft sinnvoll, um Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben während der Ansparphase den Abgaben in der Auszahlungsphase gegenüberzustellen.
Da die Steuerlast im Alter üblicherweise geringer ist, kann die monatliche Rente langfristig dennoch vorteilhafter sein.
Sozialabgaben bei der Auszahlung der Betriebsrente
In diesem Kapitel wird erläutert, wie eine Auszahlung der Betriebsrente als Kapitalauszahlung erfolgen kann und welche Steuern sowie Sozialabgaben dabei anfallen. Die Ausgangsbedingungen zur bAV-Ansparphase und zur gesetzlichen Rente entsprechen denen des vorangegangenen Beispiels; es handelt sich um ein vereinfachtes Beispiel, das die grundlegenden Mechanismen veranschaulichen soll.
Auszahlungsmodalitäten der Betriebsrente
Die Betriebsrente wird in der Regel beim Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt. Die Laufzeit eines bAV-Vertrages wird beim Abschluss häufig genau auf dieses Renteneintrittsalter abgestimmt.
Bei der Entgeltumwandlung, einer verbreiteten Finanzierungsform der betrieblichen Altersvorsorge, hat die Umwandlung von Entgelt in bAV-Beiträge direkte Auswirkungen auf die gesetzliche Rente. Wird Entgelt umgewandelt, reduziert sich das Bruttoeinkommen, sodass der Arbeitnehmer weniger gesetzliche Rente erhält.
Dadurch zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse, was sich langfristig auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirkt.
Steuerliche Behandlung der Betriebsrente
Die steuerliche Behandlung der Auszahlung der Betriebsrente ist komplex. Welcher Betrag netto übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Art der bAV, dem Zeitpunkt des Renteneintritts und dem individuellen Steuersatz. Ein Entgeltumwandlung Auszahlung Rechner kann hier Klarheit schaffen.
In der Regel unterliegt die Auszahlung der Betriebsrente der Einkommensteuer; der tatsächliche Steuersatz ist variabel und richtet sich nach dem Gesamteinkommen.
Sozialabgaben und deren Auswirkungen
Zusätzlich fallen Sozialabgaben an, deren Höhe je nach Auszahlungsform unterschiedlich sein kann. Bei einer monatlichen Rentenzahlung müssen beispielsweise sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung berücksichtigt werden.
In vielen Fällen können die Sozialabgaben auf die Betriebsrente geringer ausfallen als auf reguläres Erwerbseinkommen, was für Rentner vorteilhaft sein kann.
Die betriebliche Altersvorsorge wird nicht direkt von der gesetzlichen Rente abgezogen, kann aber bei der Grundsicherung angerechnet werden.
Einfluss auf die Grundsicherung
Beim Bezug von Grundsicherung kann die bAV jedoch als Einkommen berücksichtigt werden, was dazu führen kann, dass die staatlichen Leistungen entsprechend gemindert werden. Das ist besonders relevant für Rentner, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und deren Einkommenssituation durch die Auszahlung der bAV beeinflusst wird.
Beispiel zur Veranschaulichung
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Eine Person hat während der Erwerbsjahre regelmäßig in eine bAV eingezahlt. Beim Renteneintritt erhält sie sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Betriebsrente.
Wegen der zuvor vorgenommenen Entgeltumwandlung ist die gesetzliche Rente niedriger, sodass sich der Gesamtbetrag der Altersbezüge aus der Kombination beider Renten ergibt. Diese Kombination kann für viele Rentner entscheidend sein, um ihren Lebensstandard im Alter zu sichern.
Steuerliche Behandlung für Spitzenverdiener
Spitzenverdiener können, wie Gutverdiener auch, durch Entgeltumwandlung keine Sozialabgaben sparen. Das bedeutet, dass die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in eine Betriebsrente die Sozialversicherungsbeiträge weder für Spitzenverdiener noch für Gutverdiener reduziert.
Der Hauptvorteil für Spitzenverdiener liegt im stärkeren Steuereffekt. Aufgrund ihres höheren persönlichen Steuersatzes hat die Umwandlung desselben Betrags, beispielsweise 180 Euro, bei ihnen eine deutlich größere steuerliche Auswirkung als bei Gutverdienern.
Steuerliche Auswirkungen von Betriebsrenten
Auszahlungen aus einer Betriebsrente werden als „sonstige Einkünfte“ vollständig zum persönlichen Steuersatz versteuert. Dies ist besonders wichtig bei der Entscheidung für eine Einmalzahlung, da in diesem Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt erforderlich ist.
Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz oft höher, was die Steuerlast im Vergleich zur Ansparphase erheblich erhöhen kann.
- Im Falle einer Kapitalauszahlung wird die Gesamtsumme zu 100 % nach dem persönlichen Steuersatz versteuert.
- Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Höhe der Gesamteinnahmen im jeweiligen Steuerjahr ab.
- Eine hohe Einmalzahlung kann zu zusätzlichen Einnahmen führen, was den persönlichen Steuersatz und somit die Steuerlast erhöhen kann.
Dies ist besonders relevant, wenn der Rentenbeginn in ein Jahr fällt, in dem die betroffene Person in den ersten Monaten noch Gehalt erhält; die kumulierten Einnahmen können zu einer höheren Steuerlast führen.
Berechnung der Sozialabgaben
Für die Berechnung der Sozialabgaben bei einer Kapitalauszahlung wird dieser Betrag gedanklich auf zehn Jahre, also 120 Monate, verteilt. Der Auszahlungsbetrag wird durch 120 geteilt; das Ergebnis bestimmt die monatliche Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben, als hätte der Rentner über zehn Jahre eine Rente bezogen.
Es gibt jedoch Sonderregelungen, die beachtet werden müssen. Beispielsweise kann ein pauschal versteuerter Altvertrag, der als Einmalzahlung ausbezahlt wird und dessen Laufzeit mindestens zwölf Jahre betrug, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Regelung kann für einige Rentner bei der Steuerplanung relevant sein.
Überlegungen während der Ansparphase
Während der Ansparphase sind in der Steuererklärung keine besonderen Angaben erforderlich, da die umgewandelten Gehaltsanteile bereits in der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt wurden.
Für Gutverdiener ist die Entgeltumwandlung deutlich weniger vorteilhaft, da sie von den Einsparungen bei den Sozialabgaben nicht oder nur teilweise profitieren. Dies liegt an der Beitragsbemessungsgrenze, die der Gesetzgeber für das beitragspflichtige Einkommen in der Kranken- und Pflegeversicherung festgelegt hat.
Generell ist die Entgeltumwandlung für Spitzenverdiener mit einem Jahresgehalt im sechsstelligen Bereich vorteilhafter als für Durchschnittsverdiener oder Gutverdiener. Die Hauptgründe sind der stärkere Steuereffekt und die Tatsache, dass die Reduzierung des Bruttogehalts in der Regel kaum oder keine negativen Auswirkungen auf die Höhe der künftigen gesetzlichen Rente hat.
Häufig gestellte Fragen zur Entgeltumwandlung und Betriebsrente
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