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§33 EstG: So senken Sie Ihre Krankheitskosten effektiv!

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§ 33 EStG und Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen im deutschen Steuerrecht

Der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die Absetzbarkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen. Diese Bestimmung ist besonders relevant für Steuerpflichtige mit hohen gesundheitsbedingten Ausgaben. Dieser Artikel beleuchtet, welche Aufwendungen als Krankheitskosten absetzbar sind, wie die zumutbare Belastung funktioniert und welche Nachweise erforderlich sind, um diese steuerlich geltend zu machen, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Regelungen.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen. Gemäß § 33 EStG sind diese Kosten steuerlich absetzbar, sofern sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten und den Großteil der Steuerpflichtigen in vergleichbaren Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht betreffen. Ein typisches Beispiel ist die medizinische Behandlung einer chronischen Krankheit, die erhebliche, über das übliche Maß hinausgehende Kosten verursacht. Angesichts durchschnittlicher Krankheitskosten von rund 4.000 Euro pro Person in Deutschland im Jahr 2022 ist diese Regelung für viele von Bedeutung.

Definition der zumutbaren Belastung

Die zumutbare Belastung ist der Betrag, den Steuerpflichtige selbst tragen müssen, bevor ihre Krankheitskosten steuerlich anerkannt werden. Sie richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl. Für das Jahr 2023 gelten folgende gestaffelte Prozentsätze:

Gesamtbetrag der Einkünfte Bis 15.340 € 15.340 € bis 51.130 € Über 51.130 €
Steuerpflichtige ohne Kinder 5% 6% 7%
Steuerpflichtige mit einem oder zwei Kindern 2% 3% 4%
Steuerpflichtige mit drei oder mehr Kindern 1% 1% 2%

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2017 wird diese zumutbare Belastung nicht mehr pauschal auf den gesamten Einkommensbetrag angewendet, sondern individuell für jede Einkunftsstufe berechnet. Dies kann dazu führen, dass ein größerer Teil der Krankheitskosten abgesetzt werden kann. Ein Beispiel hierfür ist ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro, für den eine individuell berechnete zumutbare Belastung von 3.535,30 Euro anfallen würde, die die Absetzbarkeit seiner Ausgaben beeinflusst.

Welche Krankheitskosten sind absetzbar?

Zu den absetzbaren Krankheitskosten gehören typischerweise:

  • Arzt- und Zahnarztkosten
  • Kosten für Heilpraktiker und Physiotherapeuten
  • Ärztlich verordnete Medikamente
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Prothesen
  • Kosten für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Fahrtkosten zu Arztbesuchen

Wichtig ist, dass Kosten für prophylaktische Maßnahmen sowie Behandlungen, die nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden, grundsätzlich nicht absetzbar sind. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation. Allerdings erkannte der Bundesfinanzhof im Jahr 2021 die Kosten einer medizinisch notwendigen Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung an, was die Relevanz der medizinischen Notwendigkeit unterstreicht.

Nachweis der Krankheitskosten

Um Krankheitskosten steuerlich geltend zu machen, sind Nachweise über die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben unerlässlich. Dies kann durch folgende Unterlagen erfolgen:

  • Arztberichte
  • Rechnungen und Quittungen
  • Ärztliche Verordnungen

Für manche Behandlungen, wie Kuren, ist mitunter ein amtsärztliches Gutachten zusätzlich notwendig. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Steuerpflichtige, die eine Fettabsaugung aus medizinischen Gründen durchführen lassen, können die Kosten absetzen, wenn sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen. Ein Urteil vom 23. März 2023 bestätigte hierbei, dass kein amtsärztliches Gutachten im Vorfeld erforderlich ist, sofern die medizinische Notwendigkeit anderweitig belegt werden kann.

Änderungen und aktuelle Entwicklungen

Eine wesentliche Entwicklung in der Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen ergab sich durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2017. Dieses Urteil legte fest, dass die zumutbare Belastung individueller berechnet werden muss. Dies hat zur Folge, dass Steuerpflichtige den höheren Prozentsatz nicht mehr pauschal auf den gesamten Gesamtbetrag der Einkünfte anwenden, sondern dass jede Einkunftsstufe separat betrachtet wird. Diese Neuerung kann dazu beitragen, dass ein größerer Anteil der anfallenden Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden kann.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Für einen Steuerpflichtigen mit einem Gesamteinkommen von 58.550 Euro und ein oder zwei Kindern würde sich die zumutbare Belastung wie folgt berechnen:

  • 2% von 15.340 € = 306,80 €
  • 3% von 35.790 € (Einkommen zwischen 15.340 € und 51.130 €) = 1.073,70 €
  • 4% von 7.420 € (Einkommen über 51.130 €) = 296,80 €

Die Summe der zumutbaren Belastung beträgt somit 1.677,30 €. Dies ist deutlich niedriger als die zuvor geltende pauschale Regelung von 2.342 Euro für dieses Einkommen. Diese Neuerung hat dazu beigetragen, dass mehr Steuerpflichtige ihre Krankheitskosten steuerlich geltend machen können, selbst wenn sie zuvor keine Vorteile erzielen konnten.

Tipps zur Maximierung der Steuerersparnisse

Um die Grenze der zumutbaren Belastung zu überschreiten und Steuerersparnisse zu maximieren, sollten Steuerpflichtige folgende Strategien beachten:

  • Sämtliche außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung detailliert angeben.
  • Größere Ausgaben, wie zum Beispiel für Zahnersatz, möglichst in einem Kalenderjahr bündeln.
  • Belege und Nachweise über das gesamte Jahr hinweg sorgfältig sammeln und organisieren.

Zum Beispiel: Hat ein Steuerpflichtiger im Jahr 2023 hohe Zahnarztkosten, kann es sinnvoll sein, alle notwendigen Behandlungen in diesem Jahr abzuschließen, um die Gesamtausgaben zu maximieren und somit die zumutbare Belastung leichter zu überschreiten. Auch Fahrtkosten zu Arztbesuchen sind ein wichtiger Faktor; sie können die absetzbaren Kosten erhöhen. Hierfür können entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt werden.

Besondere Fälle und Ausnahmen

In bestimmten Situationen können auch Pflegekosten für Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, insbesondere wenn die Pflegebedürftigkeit medizinisch nachgewiesen ist. Ein Beispiel hierfür ist die Unterbringung eines pflegebedürftigen Elternteils in einem Pflegeheim, deren Kosten unter spezifischen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die durchschnittlichen Kosten für die Pflege in einem Altenheim in Deutschland beliefen sich im Jahr 2021 auf etwa 3.500 Euro pro Monat.

Ein weiteres Beispiel sind Kosten für eine künstliche Befruchtung. Diese können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, sofern die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Das deutsche Steuerrecht berücksichtigt somit auch sensible Bereiche wie die Familienplanung. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 stellte zudem klar, dass diese Kosten auch für unverheiratete Paare absetzbar sind, was den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

Darüber hinaus können auch Kosten für alternative Heilmethoden, wie Akupunktur oder Homöopathie, absetzbar sein, wenn sie von einem anerkannten Behandler durchgeführt werden und die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Die Rechtsprechung zeigt zudem, dass auch Ausgaben für spezielle medizinische Eingriffe, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden – etwa eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems – als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können. Entscheidend hierbei ist stets der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Die Regelungen zu § 33 EStG und den absetzbaren Krankheitskosten sind komplex und erfordern eine sorgfältige Dokumentation. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig über ihre Möglichkeiten informieren und bei Bedarf einen Steuerberater konsultieren, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Ein gut informierter Steuerpflichtiger kann durch die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen erhebliche Steuerersparnisse realisieren und so die finanzielle Belastung durch Krankheitskosten mindern.