Auszug vom Partnerschaftsregister schnell und sicher abrufen
Partnerschaftsregister : Wenn Sie gerade nach einer Möglichkeit suchen, wo Sie einen Partnerschaftsregisterauszug herbekommen, dann sind Sie hier an der richigen Stelle, denn wir rufen für Sie schnell und sicher einen schriftlichen Auszug über einen eingetragenen Partnerschaft vom Amtsgericht / Registergericht ab.
Im Unterschied zum Handelsregister werden im Partnerschaftsregister Gesellschaften von Angehörigen freier Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten etc. zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung eingetragen. Die entsprechenden Angaben sind dann auf einem Auszug vom Partnerschaftsregister aufgeführt.
Gern beschaffen wir für Sie einen entsprechenden Registerauszug/Ausdruck vom zuständigen Gericht. Sie erhalten den Partnerschaftsregisterauszug elektronisch bereits ab 5 min nach Eingang Ihres Auftrages, natürlich abhängig von der Auftragsart. Die Rechnung für den Auftrag erhalten Sie auf dem gleichen Wege, denn Sie müssen hier keine Vorauskasse leisten.
Sollte keine ensprechende Eintragung beim Partnerschaftsregister gefunden werden, auch nicht als gelöschter Eintrag, dann bleibt es für Sie kostenfrei. Generell gilt, dass Sie hier kein Abo eingehen oder mit versteckten Folgekosten rechnen müssen. (Das gleiche gilt übrigens auch für einen Vereinsregisterauszug.
Bitte geben Sie hier die Daten der Partnerschaft ein, über welchen Sie einen Auszug bzw. weitere Informationen benötigen. Sollte mit diesen Daten keine genaue Zuordnung möglich sein, nehmen wir zu Ihnen Kontakt auf.