Partnerschaftsregister: Das öffentliche Verzeichnis für Freie Berufe
Während Kaufleute im Handelsregister stehen, nutzen Freiberufler wie Anwälte, Architekten oder Ärzte eine eigene Form der Zusammenarbeit: die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Das Partnerschaftsregister ist das offizielle öffentliche Verzeichnis, in dem diese Partnerschaften eingetragen werden. Es schafft Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr mit freien Berufen.
Was wird im Partnerschaftsregister eingetragen?
Das Partnerschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt und enthält alle wesentlichen rechtlichen Informationen über eine Partnerschaftsgesellschaft. Zu den wichtigsten Angaben gehören:
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Name (Name der Partnerschaft) und Sitz der Gesellschaft.
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Name, Vorname, Wohnort und der ausgeübte Berufsstand jedes Partners.
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Der Gegenstand der Partnerschaft (welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird).
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Die Vertretungsmacht der Partner.
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Der Zeitpunkt der Eintragung sowie die Auflösung der Gesellschaft.
Partnerschaftsregister einsehen: So funktioniert der Abruf online
Seit der Digitalisierung der Justizregister in Deutschland ist der Zugriff auf das Partnerschaftsregister denkbar einfach. Analog zum Handelsregister können Sie die Daten online über das gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.
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Besuchen Sie die offizielle Seite handelsregister.de.
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Wählen Sie bei der Suche die Registerart PR (Partnerschaftsregister) aus.
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Geben Sie den Namen der Partnerschaft oder die Registernummer ein.
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Sie können nun den aktuellen Abdruck (AD) direkt als PDF einsehen.
Warum ist ein Auszug aus dem Partnerschaftsregister wichtig?
Ein Auszug aus dem Partnerschaftsregister dient als Nachweis darüber, wer die Gesellschaft nach außen hin rechtlich vertreten darf. Dies ist besonders relevant für:
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Banken: Bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für eine PartG.
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Vertragspartner: Um zu prüfen, ob ein Partner unterschriftsberechtigt ist.
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Behörden: Als Nachweis über die Existenz und den berufsrechtlichen Status der Partner.
Kosten für den Abruf im Partnerschaftsregister
Seit den gesetzlichen Neuerungen im Jahr 2022 ist der einfache Abruf von Registerauszügen (Aktueller Abdruck – AD) im Online-Portal in der Regel kostenfrei. Dies gilt auch für das Partnerschaftsregister. Gebühren fallen lediglich an, wenn Sie ein amtlich beglaubigtes Dokument benötigen, beispielsweise für internationale Rechtsgeschäfte.
Unterschied zwischen Handelsregister und Partnerschaftsregister
Häufig kommt es zu Verwechslungen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Rechtsform:
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Das Handelsregister (HRA/HRB) ist für Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, e.K.) vorgesehen.
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Das Partnerschaftsregister (PR) ist exklusiv für Freie Berufe reserviert, die sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammengeschlossen haben. Eine Partnerschaft ist kein Gewerbe, daher ist die Trennung der Register rechtlich zwingend.
Schnelle Transparenz für Freiberufler
Das Partnerschaftsregister bietet eine verlässliche Informationsquelle über die Strukturen von Freiberufler-Zusammenschlüssen. Durch den digitalen Abruf lassen sich die Vertretungsverhältnisse einer PartG heute ohne großen Zeitaufwand und meist ohne Kosten überprüfen.