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Genossenschaftsregisterauszug abrufen: Der offizielle Weg zu eG-Daten

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine traditionsreiche und zugleich moderne Rechtsform für gemeinschaftliches Wirtschaften. Wenn Sie Geschäftsbeziehungen zu einer Genossenschaft pflegen oder selbst Mitglied sind, müssen Sie regelmäßig Daten aus dem Genossenschaftsregister prüfen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie einen Genossenschaftsregisterauszug abrufen und welche Informationen darin enthalten sind.

Was ist das Genossenschaftsregister?

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den zuständigen Amtsgerichten geführt wird. Es erfüllt für Genossenschaften den gleichen Zweck wie das Handelsregister für Unternehmen. Es dient der Rechtssicherheit, indem es die wichtigsten rechtlichen Verhältnisse einer eG für jedermann einsehbar macht.

Wo kann man einen Genossenschaftsregisterauszug abrufen?

In Deutschland erfolgt der Abruf von Registerdaten heute zentral und digital. Sie müssen keinen schriftlichen Antrag mehr stellen, sondern können den Auszug direkt über das Internet beziehen:

  • Offizielles Portal: www.handelsregister.de

  • Suche: Wählen Sie in der Suchmaske die Registerart GnR (Genossenschaftsregister) aus.

  • Vorgehensweise: Geben Sie den Namen der Genossenschaft und den Sitz ein, um das entsprechende Unternehmen zu finden.

Schritt-für-Schritt zum digitalen Auszug

Wenn Sie einen Genossenschaftsregisterauszug abrufen möchten, folgen Sie diesen einfachen Schritten:

  1. Besuchen Sie das gemeinsame Registerportal der Länder.

  2. Nutzen Sie die «Normale Suche» und filtern Sie nach dem Kürzel GnR.

  3. Wählen Sie die Genossenschaft aus der Ergebnisliste aus.

  4. Klicken Sie auf AD (Aktueller Abdruck), um den derzeitigen Stand einzusehen, oder auf CD (Chronologischer Abdruck) für die historische Entwicklung.

  5. Das Dokument öffnet sich als PDF und kann direkt gespeichert werden.

Kosten für den Abruf im Jahr 2026

Ein großer Vorteil der aktuellen Gesetzgebung (DiRUG) ist die Kostenfreiheit für viele Standardabfragen. Wenn Sie einen einfachen Genossenschaftsregisterauszug abrufen, fallen im offiziellen Portal für die Online-Einsicht in der Regel keine Gebühren an. Kostenpflichtig sind weiterhin nur amtlich beglaubigte Ausdrucke, die physisch vom Gericht gesiegelt werden müssen.

Welche Informationen liefert der Auszug?

Ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister (GnR) gibt Ihnen Auskunft über:

  • Firma und Sitz: Der offizielle Name der eG.

  • Gegenstand: Der Zweck der Genossenschaft.

  • Vorstand: Wer sind die Mitglieder des Vorstands?

  • Vertretungsmacht: Wie wird die Genossenschaft nach außen vertreten (z. B. durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam)?

  • Haftpflicht: Bestimmungen über die Nachschusspflicht der Mitglieder.

  • Satzung: Datum der Feststellung der Satzung und letzte Änderungen.

Warum ist der Abruf wichtig?

Den Genossenschaftsregisterauszug abrufen ist besonders in folgenden Fällen ratsam:

  • Vertragsabschluss: Prüfung, ob der unterzeichnende Vorstand tatsächlich vertretungsberechtigt ist.

  • Mitgliedschaft: Transparenz über die Satzungsgrundlagen und Haftungsverhältnisse.

  • Finanzierung: Banken verlangen den Auszug bei der Vergabe von Darlehen an eine eG.

Schnelle Transparenz für Genossenschaften

Ob Wohnungsbaugenossenschaft, Energiegenossenschaft oder Agrarbetrieb – der digitale Abruf ermöglicht es jedem, die rechtlichen Strukturen einer eG in Sekundenschnelle zu prüfen. Nutzen Sie das offizielle Registerportal, um sicher, aktuell und meist kostenfrei Ihre Informationen zu beziehen.