B.V. Rechtsform: Die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wer im Nachbarland Niederlande geschäftlich aktiv wird oder ein Unternehmen gründen möchte, stößt unweigerlich auf die B.V. Rechtsform. Die «Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid» ist das niederländische Pendant zur deutschen GmbH und die am häufigsten gewählte Rechtsform für Unternehmen in den Niederlanden.
Was genau ist eine B.V.?
Die B.V. ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die Gesellschaft selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Ein entscheidendes Merkmal ist die beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften im Regelfall nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Die wichtigsten Merkmale der B.V. Rechtsform
Die B.V. zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus, was sie auch für internationale Investoren und Gründer attraktiv macht.
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Stammkapital: Seit der Einführung der «Flex-B.V.» im Jahr 2012 gibt es kein gesetzliches Mindestkapital von 18.000 € mehr. Theoretisch reicht ein Startkapital von 0,01 €.
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Anteile: Die Anteile an einer B.V. sind namensgebunden und nicht frei übertragbar (daher «besloten» – geschlossen).
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Gründung: Die Gründung erfolgt über einen niederländischen Notar und erfordert eine Eintragung im niederländischen Handelsregister (KVK).
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Organe: Die B.V. besteht mindestens aus der Geschäftsführung (Bestuur) und der Gesellschafterversammlung. Ein Aufsichtsrat ist optional.
Vorteile der B.V. gegenüber anderen Rechtsformen
Viele Unternehmer entscheiden sich für die B.V. Rechtsform aufgrund spezifischer Standortvorteile der Niederlande:
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Einfache Gründung: Der Prozess ist digitalisiert und oft schneller als in Deutschland.
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Steuerliche Aspekte: Die Niederlande bieten attraktive Regelungen für Holding-Strukturen und internationale Steuerabkommen.
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Reputation: Die B.V. ist eine international anerkannte und seriöse Rechtsform für den Export und Dienstleistungssektor.
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Haftungsschutz: Wie bei der GmbH schützt sie das persönliche Vermögen der Inhaber.
Unterschiede zwischen B.V. und GmbH
Obwohl sie sich ähneln, gibt es markante Unterschiede, die man kennen sollte: | Merkmal | B.V. (Niederlande) | GmbH (Deutschland) | | :— | :— | :— | | Mindestkapital | 0,01 € (effektiv) | 25.000 € | | Gründungsprüfung | Geringer (Flex-B.V.) | Streng durch Notar & Registergericht | | Publikationspflicht | Ja, beim KVK | Ja, beim Unternehmensregister | | USt-IdNr. | Wird oft sehr schnell erteilt | Prüfung durch das Finanzamt dauert länger |
Für wen eignet sich die B.V. Rechtsform?
Die B.V. ist ideal für Gründer, die den niederländischen Markt erschließen wollen oder eine Holding-Struktur für internationale Aktivitäten suchen. Auch für deutsche Startups kann die B.V. interessant sein, wenn der Fokus auf Venture Capital aus dem angelsächsischen Raum liegt, da niederländisches Gesellschaftsrecht als sehr flexibel gilt.
Registrierung und Transparenz
Jede B.V. muss im niederländischen Handelsregister der Kamer van Koophandel (KVK) eingetragen sein. Dort können Geschäftspartner jederzeit prüfen, wer die vertretungsberechtigten Direktoren sind. Zudem müssen niederländische B.V.s ihre wirtschaftlich Berechtigten im UBO-Register melden.
Eine moderne Alternative zur GmbH
Die B.V. Rechtsform ist eine moderne, flexible und haftungsbeschränkte Lösung für Unternehmer. Besonders durch den Wegfall des hohen Mindestkapitals ist sie eine ernstzunehmende Konkurrenz zur deutschen GmbH oder UG, sofern ein Bezug zu den Niederlanden besteht.