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Registerauszug: Der Leitfaden zum Abruf von Unternehmensdaten

Ein Registerauszug ist das wichtigste Dokument, wenn es darum geht, die Rechtsverhältnisse eines Unternehmens oder eines Vereins zweifelsfrei zu belegen. Ob für die Eröffnung eines Geschäftskontos, für Notartermine oder zur Bonitätsprüfung – der Registerauszug liefert die notwendige Transparenz. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Auszügen es gibt und wie Sie diese im Jahr 2026 meist kostenlos erhalten.

Welche Arten von Registerauszügen gibt es?

Der Begriff «Registerauszug» ist ein Oberbegriff für Dokumente aus verschiedenen öffentlichen Verzeichnissen. Die wichtigsten sind:

  • Handelsregisterauszug (HR): Für GmbH, UG, AG, OHG, KG und Einzelkaufleute.

  • Vereinsregisterauszug (VR): Für eingetragene Vereine (e.V.).

  • Partnerschaftsregisterauszug (PR): Für Zusammenschlüsse von Freiberuflern.

  • Genossenschaftsregisterauszug (GnR): Für eingetragene Genossenschaften (eG).

Wo kann man einen Registerauszug anfordern?

In Deutschland werden alle offiziellen Registerauszüge über das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung gestellt. Die physische Führung der Register liegt bei den jeweiligen Amtsgerichten (Registergerichten).

  • Offizielles Portal: www.handelsregister.de

  • Alternative: Das Unternehmensregister dient als zentrale Plattform für die Veröffentlichung von Bilanzdaten und Registerinformationen.

Schritt für Schritt: So erhalten Sie Ihren Auszug online

Der Prozess für den digitalen Abruf ist für alle Registerarten identisch:

  1. Besuchen Sie das offizielle Registerportal.

  2. Wählen Sie die «Normale Suche».

  3. Geben Sie den Namen der Firma oder des Vereins sowie den Sitz an.

  4. Wählen Sie die gewünschte Ansicht (z. B. «Aktueller Abdruck»).

  5. Laden Sie das Dokument als PDF-Datei herunter.

Unterschiedliche Formen des Registerauszugs

Je nach Verwendungszweck müssen Sie entscheiden, welche Form des Auszugs Sie benötigen:

  • Aktueller Abdruck (AD): Enthält alle derzeit gültigen Eintragungen. Dies ist die am häufigsten benötigte Form.

  • Chronologischer Abdruck (CD): Zeigt alle Daten seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung in einer Tabelle.

  • Historischer Abdruck (HD): Zeigt die Daten, die vor der Digitalisierung (meist vor 2005) gültig waren.

  • Amtlicher Ausdruck: Hierbei handelt es sich um eine beglaubigte Version des Auszugs, die oft für Behörden oder Auslandsgeschäfte zwingend erforderlich ist.

Was kostet ein Registerauszug im Jahr 2026?

Die Kostenstruktur hat sich durch das Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) massiv zugunsten der Nutzer verändert. Für die einfache Einsicht und den Download eines Standard-PDF-Auszugs (AD oder CD) fallen im offiziellen Portal in der Regel keine Gebühren mehr an. Kostenpflichtig bleibt jedoch weiterhin die Anforderung von amtlich beglaubigten Dokumenten, da hier ein manueller Prüfaufwand durch das Gericht entsteht.

Worauf Sie bei Drittanbietern achten sollten

Suchen Sie online nach «Registerauszug», erscheinen oft Anzeigen von privaten Dienstleistern. Diese bieten den Service an, das Dokument für Sie aus dem Register abzurufen. Beachten Sie dabei:

  • Diese Anbieter verlangen oft Servicegebühren zwischen 15 € und 30 €.

  • Da der direkte Abruf beim Staat mittlerweile oft kostenlos und sehr einfach ist, ist die Nutzung solcher Dienstleister meist nicht notwendig.

  • Prüfen Sie immer, ob Sie sich auf der offiziellen Seite der Justiz (handelsregister.de) befinden.

Schnelle Prüfung per Mausklick

Ein Registerauszug ist heute innerhalb weniger Minuten verfügbar. Dank der digitalen Transparenzoffensive können Sie die Vertretungsverhältnisse und den rechtlichen Status Ihrer Geschäftspartner in Echtzeit prüfen – in den meisten Fällen sogar völlig kostenfrei.