Gibt es in Deutschland ein sogenanntes GmbH-Register?
GmbH – in der Bundesrepublik stets im Handelsregister geführt
Mit dem GmbH-Register ist offensichtlich das Handelsregister gemeint, in dem auch GmbH geführt werden, dort erhält man auch einen sog. Handelsregisterauszug. Es gibt folgende Formen unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Handelsregisterauszug gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Handelsregisterauszug gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in Tabellenform wieder.
3. Der historische Handelsregisterauszug zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug anfordern möchten, dann können Sie hier die gewünschte Art auswählen: GmbH-Register