Woher erhält man den Infos über eine englische Ltd. ?
Ltd. aus England? Woher bekommt man schnell und zuverläsig die benötigten Informationen?
Ltd. Companies (Ltd.) werden im britischen Gesellschaftsrecht nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie sind im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH/GesmbH). Englische Ltd. sind beim englischen Handelsregister registriert (Companies House). Beim englischen Handelsregister kann man Dokumente über eine einzelne englische Ltd. abrufen.
Es gibt aber Unterschiede zum typischen Handelsregisterauszug, wie man ihn von Deutschland her kennt, denn die englische Ltd. muss regelmäßig, meist jährlich, eine Reihe von Erklärungen an das Handelsregister in England einreichen, ohne dass etwa Veränderungen eingetreten wären, was schnell zu einer Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt. Neben einer gewissen Sicherheit bei den englischen Rechtsbegriffen sollte man auch genaus wissen, wonach man genau sucht, sonst kann es wegen unnötig abgerufener Dokumente schnell recht teuer werden.
Deshalb unser Tipp:
Wenn die englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im englischen Handelsregister eintragen, sondern auch mit einer Zwiegniederlassung im örtlichen deutschen Handelsregister. Und wenn die Eintragung erfolgt ist, dann kann man einen deutschen Handelsregisterauszug abrufen, welche dann alle relevante Informationen der englischen Ltd. enthält, mit Ausnahme der Gesellschafter (Shareholder). Diese Angaben müssen dann, falls wirklich benötigt, über das englische Handelsregister abgerufen werden.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Auftragsformular: Ltd: deutsche Zweigniederlassung