Woher bekommt man eigentlich Infos über eine englische Ltd.?
Zügig und zuverlässig Infos über eine im UK tätige Ltd. erhalten
Eine Englische Ltd. ist beim englischen Handelsregister registriert, dem sog. Companies House. Dort kann man Dokumente über eine einzelne englische Ltd. abrufen, in der Regel kostenpflichtig.
Verständlicherweise gibt es Unterschiede zum deutschen Handelsregister, deshalb unterscheidet sich natürlich auch das Aussehen von dem eines typischen Handelsregisterauszuges, wie man ihn von Deutschland her kennt. Das liegt vor allem daran, dass eine englische Ltd. regelmäßig veschiedene Erklärungen an das Handelsregister einreichen muss und dies auch dann, wenn es bei der Ltd. in unserem Verständnis keine Änderungen gegeben hat. Verständlicherweise häuft sich über die Jahre so eine Reihe von Dokumenten an, in denen nicht zwangsläufig auch etwas Relevantes steht. Man sollte sich daher schon etwas auskennen, denn sonst ruft man Dokumente ab, die man eigentlich nicht benötigt. Manche Hinweise, etwa die zu den Eigentümern der Ltd. (Shareholder) findet man nur in einem mehrseitigen Dokument auf einigen wenigen Zeilen erwähnt. Da muss man schon wissen, wo man diese Angaben findet. Es kann daher besser sein, wenn man die Recherche nicht selbst macht, sondern diesen Auftrag an Dienstleister gibt, die sich damit besser auskennen, weil Sie täglich damit zu tun haben. Über den Link unten finden Sie einen dieser Dienstleister.
Noch ein Hnweis: Wenn die englische Ltd. jedoch den Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im englischen Handelsregister eintragen, sondern auch mit einer Zwiegniederlassung beim Handelsregister in Deutschland. Und wenn die Eintragung erfolgt ist, dann kann man einen ganz normalen deutschen Handelsregisterauszug abrufen, welcher dann alle relevante Informationen der englischen Ltd. enthält, mit Ausnahme der Shareholder. Diese Angaben muss man dann allerdings wieder in England abrufen.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Infos über eine englische Ltd. können Sie hier erhalten: englische Ltd. – Infso