Wo bekommt man: amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug?

Wo bekommt man: amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug?

Wie komme ich schnell an einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug?

Nach Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten/Amtsgerichten nch 2005 wird ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug nur noch begrifflich als „amtlicher Ausdruck“ aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird vom Registergericht ausgestellt und ist ja eigentlich in diesem Sinne von Amts wegen erteilt, also „amtlich“. Er wird aktuell im Gegensatz zum beglaubigten Auszug, also dem „amtlichen“, aber heute häufig als „nicht amtlich“ klassifiziert.
Beide Typen eines Handelsregisterauszüge unterscheiden sich inhaltlich nicht und äußerlich nur dadurch, dass sie einmal gesiegelt sind und einmal nicht. Hin und wieder werden sie auch noch unterschrieben. Ein weiterer Unterschied: der Preis. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt.

Bleiben wir bei der aktuellen Bezeichnung „amtlicher Ausdruck“. Man kann ihn direkt beim Registergericht vor Ort bekommen oder man nutzt einen Dienstleister. Auch bei Eigenrecherche kosten Auszüge jedweder Art Gebühren.
Dienstleister haben nach einer bereits vorab erledigten Anmeldeprozedur schnell einen Zugang zu den Handelsregisterdatenbanken und rufen die gleichen Handelsregisterauszüge bzw. Ausdrucke ab, die Sie auch von den Registergerichten erhalten würde. Der Unterscheid liegt im Preis und der Schnelligkeit.

Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dann können Sie dieses Formular nutzen:

„Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“

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