Was ist ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug?

Was ist ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug?

Was ist ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug, wie heißt dieser heute und woher bekomme ich den wie schnell?

Zunächst: Nach Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten bei den Amtsgerichten um das Jahr 2005 wird ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug nur noch als “amtlicher Ausdruck” aus dem Handelsregister bezeichnet. Das ist etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird vom Registergericht ausgestellt und ist ja eigentlich auch “amtlich”, weil von Amts wegen erstellt, auch wenn er heute oft „nicht amtlicher Ausdruck“ heißt.
Beide Typen eines Handelsregisterauszüge sind inhaltsgleich und unterscheiden sich äußerlich nur dadurch, dass der „amtliche“ einmal gesiegelt ist und der andere nicht. Hin und wieder werden sie auch noch unterschrieben. Deswegen wird der amtliche Ausdruck nur per Briefpost versendete, was zu einer Lieferfrist von etwa drei bis fünf Tagen führt, während der unbeglaubigte, „nicht amtliche“ Ausdruck, oft binnen weniger Minuten übermittelt werden kann. Ein weiterer Unterschied: die Weiterverwendbarkeit, denn Gerichte, Versicherer und Behörden akzeptieren meist nur die beglaubigte, amtliche Variante. Und, natürlich: der Preis.

Bleiben wir bei der geläufigen Bezeichnung “amtlicher Ausdruck”. Man bekommt diesen direkt beim Registergericht vor Ort oder man nutzt einen entsprechenden Dienstleister. Diese haben nach einer bereits erledigten Anmeldeprozedur auch einen schnellen Zugang zu den Handelsregisterdatenbanken und rufen die gleichen Handelsregisterauszüge bzw. Ausdrucke ab, die Sie auch von den Registergerichten erhalten würden. Der Unterscheid liegt also im Preis und der Schnelligkeit.

Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dann können Sie dieses Formular nutzen:

Auftragsformular: Handelsregisterauszug – beglaubigt

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