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Gesellschaften welcher Rechtsformen sind in einem deutschen Handelsregister aufgeführt?

Gesellschaften welcher Rechtsformen sind in einem deutschen Handelsregister aufgeführt?

Welche Rechtsformen haben Firmen, die im Handelsregister aufgenommen werden? Wie ist dort die Haftung vermerkt?

Zunächst einmal: Jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen muss in seiner Firmenbezeichnung, also dem „Namen“, einen Zusatz enthalten, welcher die Rechtsform des Unternehmens und damit die Haftungsverhältnisse im Unternehmen verdeutlicht. Es sind die folgenden Rechtsformzusätze möglich:

– Einzelkaufleute: „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e. Kfr.“

– offene Handelsgesellschaft: „offene Handelsgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „oHG“

– Kommanditgesellschaft: „Kommanditgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „KG“

– GmbH: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „GmbH“

– Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)

– Aktiengesellschaft: „Aktiengesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „AG“

Wenn bei einer OHG oder KG keine natürliche Person haftet, dann muss diese Haftungsbeschränkung auch in der Firma bzw. Firmierung bereits erkennbar sein, etwa durch einen Zussatz: „GmbH & Co. KG“  oder  „GmbH & Co. oHG“.

Nähere Auskünfte bzw. Info erhalten Sie hier: Informationen aus dem Handelsregister