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Tag: Personengesellschaft

Wie effektiv eine Firmensuche in Deutschland gestalten?

Wie effektiv eine Firmensuche in Deutschland gestalten?

Bei der Firmensuche hilft in vielen Fällen schon das zuständige Handelsregister.

Wenn man eine Firmensuche in Deutschland startet, dann muss man zuerst nach der Rechtsform schauen. Gewerbetreibende und inhabergeführte Geschäft werden in aller Regel nur beim für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gewerbeamt geführt. Auskünfte von dort erhält man nur gegen Nachweis eines berechtigten Interesses.

Anders ist es bei Personengesellschaften (oHG, KG, eK.) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG ), denn diese werden in das Handelsregister eingetragen. Wenn man auf der Suche ist nach verlässlichen Informationen ist, dann sollte man dafür als Quelle das jeweilig zuständige Registergericht wählen und einen Handelsregisterauszug anfordern.

Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:


Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Aus einem Handelsregisterauszug gehen immer die folgenden Angaben hervor: Firma, das ist der “Name” des Unternehmens, Betriebssitz (= Adresse), der Geschäftszweck der Gesellschaft, die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung. Die Angaben zu den Gesellschaftern, den “Eigentümern” der Gesellschaft, sind auf dieser Auskunft aus dem Handelsregister nicht gleich mit enthalten. Diese Angaben sind typischerweise in den jeweiligen Gesellschafterlisten geführt. Als gültig zählt immer die letzte eingereichte Gesellschafterliste, die auch mehrere Jahre alt sein kann.

Diese Angaben aus dem Handelsregister kann man direkt beim Amtsgericht/ Registergericht vor Ort erhalten. Einsichtnahme ist kostenfrei; Ausdrucke/Auszüge kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren. Je nachdem wie weit das Registergericht entfernt ist, kann der Erhalt dieser Dokumente von dort recht umständlich sein und nur in jenen Fällen ratsam sein, wenn man ausreichend Zeit hat, dort selbst hinzufahren oder alles auf dem Postwege abzuwickeln.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Woher bekommt man aber einen Handelsregisterauszug innerhalb von Minuten?

Das geht über den Link unten, wo Sie einen Rechercheservice beauftragen können, bei dem es nur wenige Minuten dauert, solange keine Beglaubigung erforderlich ist. Natürlich kostet dies etwas mehr als wenn man es selbst machen würde. Aber schauen Sie sich doch selbst einmal die Details an.

Auftragsformular ansehen: Auszug aus dem Handelsregister