Durchsuchen nach
Tag: Neuruppin

Vier Handelsregisterstandorte im Bundesland Brandenburg

Vier Handelsregisterstandorte im Bundesland Brandenburg

Wie bekomme ich schnell Informationen von einem der Handelsregister im Bundesland Brandenburg?

Es gibt vier regionale Handelsregisterstandorte im Bundesland Brandenburg: in Cottbus, Neuruppin, Potsdam und Frankfurt/Oder. Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Welches Register genau zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft ab. Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen für die Recherche einfach die Zeit fehlt, dann nutzen Sie doch unseren Service, denn wir suchen nicht nur in ganz Brandenburg nach der entsprechenden Gesellschaft, sondern auch deutschlandweit. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma oder die gesuchte Gesellschaft eingeben, wir suchen auch das richtige Handelsregister in Brandenburg heraus.

Welche Informationen können wir Ihnen von einem Handelsregister in Brandenburg liefern? Aus dem „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Brandenburg ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern so genannte amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Auftragsarten / Handelsregister Brandenburg unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ab 2006) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2006.

Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Brandenburg online durch uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den unbeglaubigten Handelsregisterauszug innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung anschließend auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost zu.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Brandenburg