Die drei Standorte der Handelsregister in Sachsen
Woher bekomme ich schnell Informationen von einem der Handelsregister in Sachsen?
Einsichtnahme in deutsche Handelsregister ist kostenfrei; Ausdrucke oder Auszüge aber kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren. Es gibt es drei verschiedene regionale Standorte der Handelsregister in Sachsen:
Handelsregister Dresden
Handelsregister Chemnitz
Handelsregister Leipzig
Welches Handelsregister dann genau zuständig ist, hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft ab. Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen dafür einfach die Zeit fehlt, dann können Sie unseren Service nutzen. Dort wird nicht nur in ganz Sachsen nach der entsprechenden Gesellschaft gesucht, sonder sicherheitshalber gleich auch deutschlandweit. Es reicht daher aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma, also den Namen der Gesellschaft eingeben, das zuständige Handelsregister in Sachsen wird dann dort herausgesucht.
Sie müssten dannn auch auswählen, welche Art eines Auszuges Sie unter zeitl. Aspekt anfordern möchten:
1. Aktueller Ausdruck: Der gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand wieder, ohne frühere Daten.
2. Chronologischer Ausdruck: Der gibt alle Registereintragungen der letzten Jahre wieder.
3. Historischer Ausdruck: Dieser Auszug ist zeitlich vorgelagert dem chronlogischen Auszug und endet deshalb nicht mit dem aktuellen Stand.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine traditionellen Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen drei bis fünf Werktage dauern.