Kann man eine Handelsregisterauskunft kostenlos erhalten?
Kann man eigentlich eine Handelsregisterauskunft kostenlos auch irgendwie erhalten?
Grundsätzlich ja. Wenn man sich persönlich zum Handelsregister begibt, genauer gesagt, zum zuständigen Registergericht, dann kann man dort in die Registerakte der betreffenden Gesellschaft schauen bzw. die Publikumscomputer einsehen. Das ist alles noch kostenlos. Aber wenn Sie einen Ausdruck benötigen, dann zieht dies auch bei Eigenrecherche Kosten in Form von Gebühren nach sich, wobei von Bedeutung ist, ob Sie einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Auszug wünschen. Eine offizielle Handelsregisterauskunft kostenlos gibt es also nicht.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es offiziell begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Um sich den Weg zum Registergericht zu sparen, können Sie diese Angaben auch online bestellen und abrufen, bei gewerblichen Firmen, die einen entsprechenden Zugang zu den Handelsregisterdaten bereits erhalten haben.