Dokumente vom Handelsregister in Köln anfordern
Woher bekommt man ohne Anmeldung oder Logindaten schnell Informationen vom Handelsregister in Köln?
Das Handelsregister in Köln ist eines von etwa 30 verschiedenen Handelsregistern in NRW, fündig werden Sie nur im wirklich für die jeweilige Gesellschaft zuständigen. Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Vom Handelsregister erhält man Informationen über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und auch über deutsche Niederlassungen von Ltd.). Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister Köln wird traditionell als Handelsregisterauszug bezeichnet, auch aktueller „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005. Dies betrifft alle Handelsregister in Deutschland, nicht nur das in Köln. Aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug ist noch gebräuchlich.
Einen Ausdruck vom Handelsregister Köln können Sie über den unten aufgeführten Link durch uns recht schnell erhalten (im PDF-Format), sofern Sie nicht selbst zum Handelsregister Köln fahren bzw. dieses kontaktieren wollen. Sie können den erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Köln dann bei sich abspeichern und ausdrucken.
Dieser unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist, wie gesagt, sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Und noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Köln wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, aktuell als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren „Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“.
Auftragsformular: Handelsregister Köln