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Tag: Handelsregister Deutschland

Gesellschaftsform B.V. in den Niederlanden ähnelt einer GmbH

Gesellschaftsform B.V. in den Niederlanden ähnelt einer GmbH

Was ist eigentlich unter einer niederländischen B.V. zu verstehen?

Gesellschaftsform in der Niederlanden: Die B.V. oder auch nur BV, ist eine Gesellschaftsform niederländischen Rechts und steht für “Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (Niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung), womit die B.V. der deutschen oder österreichischen GmbH/Ges.m.b.H wohl am nächsten kommt. Eine B.V. ist eine sog. Rechtsperson, im deutschen Recht vergleichbar mit der „juristischen Person“. Allerdings ist das Stammkapital nicht so hoch wie bei der GmbH: Seit 2012 benötigt man keine 18.000 Euro mehr für die Gründung einer B.V, 900 Euro sind nun ausreichend. Im gleichen Zug wurde aber die Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bis in das Privatvermögen hinein erweitert.

Gesellschaftsform – Übertragung

Genau wie bei der deutschen GmbH verteilt sich das Kapital der B.V. in Geschäftsanteile, die den Gesellschaftern gehören. Diese Geschäftsanteile, die nur mittels eines Notars verkauft oder übertragen werden können, können wiederum sowohl natürlichen Personen als auch Rechtspersonen gehören.
Die B.V. ist in den Niederlanden sehr beliebt, auch weil sie offensichtlich gute steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet, indem man Ausschüttungen steuerlich günstig in die Zukunft verlagern kann. Genauso beliebt ist es in den Niederlanden mehrere B.V. miteinander zu verknüpfen. Das bedeutet, dass die haftende Gesellschafterin einer B.V. dann wieder eine andere B.V. und diese auch wieder nur von einer anderen B.V. beherrscht und gesteuert wird. Hier hilft ein Blick in die Gruppenstruktur (Concernrelaties). Sie können dann in einer grafischen Darstellung überblicken, wer hier mit wem zusammenhängt, bis hin zur Muttergesellschaft, in deren Händen alles liegt.

Hin und wieder stößt man in den Niederlanden auf die Bezeichnung „B.V. i.o.“ oder „BV i.o.“. Hier wird dann eine in Gründung befindliche B.V. bereits tätig, ohne schon in das zuständige Handelsregister eingetragen worden zu sein. BV i.o. = BV in oprichting, d.h. BV in Gründung.

Für den Abruf eines Handelsregisterauszuges aus den Niederlanden können Sie hier einen Auftrag erteilen:

Handelsregisterauszug Niederlande