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Tag: Gesellschafter

Schnell Informationen mit GmbH-Gesellschafterliste erhalten

Schnell Informationen mit GmbH-Gesellschafterliste erhalten

Wir beschaffen auf Anforderung zügig eine GmbH-Gesellschafterliste

Die GmbH gehört den jeweiligen Gesellschaftern, abhängig vom jeweiligen Anteil am Stammkapital. Nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung hat die Geschäftsführung der GmbH, also der oder die Geschäftsführer, unverzüglich eine aktuelle Übersicht über die Gesellschafter an das Handelsregister einzureichen.
Folgendes muss über die GmbH-Gesellschafter aktuell eingereicht werden: Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnort sowie die jeweiligen Nennbeträge, also den jeweiligen Anteil am Stammkapital der GmbH.
Falls ein Notar die anzuzeigenden Angaben der Gesellschafter aufgenommen hat, so hat dieser die Liste der GmbH Gesellschafter an das Handelsregister einzureichen.
Da in der Praxis so gut wie immer ein Notar bei den Gesllschafterversammlungen hinzugezogen wird, handelt sich es bei den eingereichten GmbH-Gesellschaftern in aller Regel um eine notarbescheinigte Gesellschafterliste.
Die GmbH-Gesellschafter müssen immer vollständig dem Amtsgericht mitgeteilt werden, was mit dem Schutz von Gesellschaftsgläubigern zu tun hat, ebenso mit den Informationsinteressen von Minderheitsgesellschaftern und der Öffentlichkeit. Dieser Kreis soll sich nicht nur über die derzeitigen GmbH Gesellschafter, sondern auch über die lückenlose Abfolge der Gesellschafter und den Wechsel von Geschäftsanteilen informieren können.

Zu beachten ist auch die Zeitspanne zwischen Einreichung der Angaben über die neuen GmbH-Gesellschafter an das Amtsgericht und deren Anerkenntnis durch dieses. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter der GmbH oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Liste der Gesellschafter der GmbH eingetragen ist. Außerdem ist nunmehr auch ein an die aufgeführten Gesellschafter anknüpfender gutgläubiger Erwerb von Anteilen einer GmbH möglich. Ein sog. gutgläubiger Erwerber von Anteilen einzelner GmbH-Gesellschafter soll darauf vertrauen dürfen, dass der verkaufte Geschäftsanteil auch tatsächlich dem Veräußerer, also dem jeweiligen GmbH-Gesellschafter, gehört. Ein Käufer kann in Deutschland Anteile gutgläubig erwerben, wenn ein Veräußerer seit mindestens drei Jahren und ohne Widerspruch in die Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist.

Sie benötigen eine Auskunft zu den GmbH-Gesellschaftern? Dann geht es hier zum Auftragsformular: Gesellschafterliste