Das Handelsregister wird aktuell elektronisch geführt
Was ist das elektronische Handelsregister und wo wird es geführt?
Seit Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung ab 2005 gibt es eine Reihe von Änderungen zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heißt nunmehr “Ausdruck oder Abdruck aus dem Handelsregister”, jedoch ist auch der bisherige Begriff “Handelsregisterauszug” noch vollumfänglich verständlich und genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch dem früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung eine neue Bezeichnung gegeben: Dieser heißt nun “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”.
Einen (zur Unterscheidung vom „amtlichen“, also beglaubigten, häufig „nicht amtlich“ genannten) Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie über den unten aufgeführten Link erhalten binnen 30 min oder noch schneller per E-Mail im PDF-Format, sofern Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Einsichtnahme in deutsche Handelsregister ist kostenfrei; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Sie können den von uns erhaltenen Auszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. vier bis fünf Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt in Papierform vor und muss deshalb per Post verschickt werden.
Aus dem Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Auskunftsarten unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister gibt nur den aktuellen, also heutigen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online durch uns ohne Login etc. Während Sie den (nicht amtlichen) Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung per Briefpost zu.
Auftragsformular anschauen: elektronisches Handelsregister