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Einsicht ins Handelsregister, Dokumente von dort erhalten

Einsicht ins Handelsregister, Dokumente von dort erhalten

Wie und wo kann man Einsicht ins Handelsregister bekommen?

Das Handelsregister ist in Deutschland ein offenes Register, jedermann kann dort kostenlos Einsicht nehmen. Ausdrucke, Auszüge und Beglaubigungen kosten allerdings Geld, ziehen also auch bei Eigenrecherche Gebühren nach sich. Das jeweilige regional zuständige Registergericht, dass das Handerlsregister führt, ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt. Es gibt Bundesländer, die führen ein zentrales Handelsregister, wie Berlin, das Saarland oder Thüringen, aber auch andere, die mehrere Dutzend verschiedene Handelsregisterstandorte führen – wie Bayern oder NRW.

Welche Angaben lassen sich durch Einsicht in das Handelsregister in Erfahrung bringen? Die nachfolgenden Angaben sind einem sog. Auszug aus dem Handelsregister zu entnehmen, kurz oft auch Handelsregisterauszug genannt:
Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Aber was ist mit den Eigentümern der Gesellschaft, den Gesellschaftern? Gesellschafterangaben sind auf einem Handelsregisterauszug in Deutschland nicht mit aufgeführt, außer bei OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten). Bei anderen Gesellschaften, wie GmbH, muss also zusätzlich Einsicht in die Gesellschafterlisten genommen werden. Bekanntlich muss die Gesellschaft diese immer auf einem aktuellen Stand halten. Die letzte vorhandene Gesellschafterauflistung ist deshalb die gültige.

Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, aber auch über uns. Beachten Sie bitte:
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft schon innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deshalb zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Sie können dieses Formular nutzen:  Eintragung im Handelsregister prüfen