Vereinsregister: Wie bekommt man hier eine Auskunft?
Für jedermann öffentlich zugänglich, Dienstleister spart aber oft Zeit
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in dem jeder die Möglichkeit hat, sich über rechtliche Verhältnisse eingetragener Vereine und weitere Details zu informieren. In das Vereinsregister werden nichtwirtschaftliche Vereine, d.h. Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (sogenannte Idealvereine) eingetragen.
Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit; d.h. er erhält die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und nimmt als solcher selbständig unter seinem Namen am Rechtsleben teil.
Wie bekommt man Auskunft über einen eingetragenen Verein (e.V.)?
Auskünfte oder Auszüge aus dem Vereinsregister erhält man beim zuständigen Registergericht, welches beim Amtsgericht geführt wird, genau dort, wo der Verein seinen Sitz hat. Das Vereinsregister ist für jedermann kostenfrei einsehbar, einen schriftlichen Auszug aus dem Vereinsregister erhält man allerdings auch bei Eigenrecherche nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren.
Wenn man nicht selbst das zuständige Vereinsregister recherchieren möchte, nicht zum Vereinsregister fahren oder dort selbst einen Auszug aus dem Vereinsregister anfordern möchte, dann ist man mit einem Onlinedienstleister gut beraten. In der Regel wird dort keine Vorkasse verlangt, man geht also kein Risiko ein, denn wenn die Auskunft aus dem Vereinsregister nicht möglich sein sollte, dann erheben wir selbstverständlich auch kein Honorar.
Schon binnen 30 min oder noch schneller ist die Auskunft aus dem Vereinsregister durch uns erhältlich, im PDF-Format.
Sie können jetzt das Formular nutzen: Registergericht-Vereinsregister