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Tag: Bremen

Dokumente vom Handelsregister Bremen erhalten

Dokumente vom Handelsregister Bremen erhalten

Woher bekommt man schnell und ohne Login etc. einen Auszug vom Handelsregister Bremen?

Vom Handelsregister erhält man Infos über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und NL von Ltd.). Obwohl für jedermann die Einsichtnahme in das Handelsregister Bremen als offenes Register kostenfrei ist, so ist es die schriftliche Auskunft vom Handelsregister Bremen nicht – sie kostet auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Diese Auskünfte werden traditionell als Handelsregisterauskunft oder -auszug bezeichnet, auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“, so genannt seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2006 , und diese Dokumente gibt es nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren. Dies ist bei allen Handelsregistern so, nicht nur bei dem in Bremen.

Auftragsarten / Ausdruck aus dem Handelsregister unter zeitlichem Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Einen Ausdruck vom Handelsregister Bremen können Sie über den unten aufgeführten Link von uns schnell erhalten, sofern Sie nicht selbst zum Handelsregister Bremen fahren wollen. Und so können Sie den erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Bremen dann bei sich selbst ausdrucken bzw. auch nur abspeichern.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist wie gesagt sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das dann deswegen mehrere Werktage dauern.

Auftragsformular:  Handelsregister Bremen