Handelsregisterauszug mit Beglaubigung schnell anfordern
Wie und wo erhält man einen Handelsregisterauszug mit Beglaubigung?
Einen Handelsregisterauszug erhält man beim Amtsgericht, dort wo das Handelsregister geführt wird, am Sitze der betreffenden Gesellschaft (gmbH, KG, OHG etc.), also auch den Handelsregisterauskunft in München. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auskünfte/Auszüge aber kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt formal amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen häufig einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
So hat man die Wahl zwischen einem unbeglaubigten Auszug und einen mit Beglaubigung, was sich vor allem auf die Gebühren niederschlägt. Ansonsten ist der Handelsregisterauszug mit Beglaubigung inhaltlich der gleiche, nur dass dieser eben noch gesiegelt wird. Für eine Beglaubigung benötigt man also keinen Notar. Das gleiche gilt prinzipiell für die Verwendung eines Handelsregisterauszuges im Ausland – dieser muss nach Beglaubigung zusätzlich mit einer Apostille versehen werden, die über das Landgericht erteilt wird.