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Tag: Beglaubigung

Handelsregisterauszug: Beglaubigung ordern.

Handelsregisterauszug: Beglaubigung ordern.

Selbst bestellen oder zügig über Dienstleister beschaffen lassen

Wenn man eine „Beglaubigung“ eines Dokumentes vom Handelsregister benötigt, dann ist damit meist ein vom Handelsregister beglaubigter Auszug/Ausdruck aus dem Handelsregister gemeint. Einsichtnahme in ein  deutsches Handelsregister ist kostenfrei, Ausdrucke oder Auskünfte kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren. Man kann diese Beglaubigung eines Handelsregisterauszuges also selbst gegen Gebühr bestellen oder über einen Dienstleister anfordern.
Einen Auszug aus dem Handelsregister erhält man beim Amtsgericht, dort wo das Handelsregister geführt wird, am Sitz der betreffenden Gesellschaft (GmbH, KG, OHG etc.).
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben selbst benötigen. Er ist von uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Beide Dokumente sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer möglichen Weiterverwendbarkeit und der zu ihrem Erhalt nötigen Gebühren.  Für eine Beglaubigung benötigt man also bei Handelsregister-Dokumenten keinen Notar.

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister


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