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Tag: beglaubigt

Handelsregisterauszug Bremen in der Hansestadt anfordern

Handelsregisterauszug Bremen in der Hansestadt anfordern

Woher bekomme ich schnell einen Handelsregisterauszug Bremen vom zuständigen Amtsgericht?

In aller Regel reicht ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug Bremen vom Amtsgericht aus, der auch bekannt ist als „Ausdruck aus dem Handelsregister“. Diese Auszugsform können Sie gern hier über den von uns angegebenen Link bekommen, und dies schon binnen weniger Minuten im PDF-Format per E-Mail.
Natürlich könnten Sie auch selbst nach Bremen fahren, zum Registergericht und dies alles selbst erledigen. (Dort werden übrigens auch seit einigen Jahren Firmen aus Bremerhaven registriert.) Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich, Auszüge oder Ausdrucke kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen per E-Mail nicht zu beantworten. Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.

Sie können dann, falls Sie den Handelsregisterauszug über den Link unten bestellt haben, sich diesen bei sich auf dem PC abspeichern und nach Bedarf auch ausdrucken.
Es gibt auch Fälle, wo ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, zum Beispiel, wenn er bei einer Behörde, Versicherung, Bank oder bei Gericht vorgelegt werden muss, dann benötigen Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Bremen. Diesen können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. fünf Werktagen liefern. Eine Übermittlung ist nur per Brief möglich, da diese Auszugsform nicht elektronisch vorliegt, sondern nur in Papierform.
Zu diesem Typ Handelsregisterauszug noch ein kleiner Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Bremen wird, wie bei den anderen deutschen Amtsgerichten auch üblich, seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 auch knapp als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem vorherigen „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Bremen