Mannheim führt aktuell auch das Handelsregister Karlsruhe
Wie kann ich schnell und ohne Registrierungen oder Mitgliedschaften einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Karlsruhe erhalten?
In Baden-Württemberg erfolgte in den letzten Jahren eine Zentralisierung der Handelsregister bei den Amtsgerichten in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Für das Handelsregister Karlsruhe ist jetzt in aller Regel das Amtsgericht Mannheim zuständig, dorthin sollte man sich also diesbezüglich wenden.
Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen per E-Mail nicht zu beantworten. Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.
Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Karlsruhe / BaWü