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Tag: Ausland

Worin liegt die Bedeutung einer so genannten Apostille im Zusammenhang mit der Nutzung des Handelsregisters?

Worin liegt die Bedeutung einer so genannten Apostille im Zusammenhang mit der Nutzung des Handelsregisters?

Für den Rechtsverkehr im Ausland oft unabdingbar: Apostille

Eine Apostille ist als ein Zusatz auf einem beglaubigten Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher so mit einem ergänzenden Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde. Eine Apostille wird am jeweilige Registerbezirk erteilt, wobei zunächst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug vom Amtsgericht / Registergericht, heute zumeist nur noch amtlicher Ausdruck genannt) erstellt wird, dieser wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und ebenfalls gesiegelt.

Wird eine Apostille für jedes Land erteilt?

Dabei ist zu beachten, dass so eine Apostille nicht generell erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Allerdings darf nur für diejenigen Länder eine Apostille erteilt werden, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961 beigetreten sind.
Eine Reihe von Ländern sind dem nicht beigetreten, z.B. die Vereinten Arabischen Emirate oder Indien. In diesem Fall wird seitens des Landgerichtes dann eine sog. Vorbeglaubigung vorgenommen. Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug wird dann mit einer weiteren Beglaubigung versehen.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen nicht nur die Gerichtsgebühren doppelt an, sondern die Bearbeitungszeiten verlängern sich dadurch auf ca. acht bis zehn Tage.

Auftragsformular anschauen: Apostille vom Handelsregister