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Tag: Auskunft

Wie erhalte ich unkompliziert eine Handelsregisterauskunft?

Wie erhalte ich unkompliziert eine Handelsregisterauskunft?

Dienstleister liefert häufig schon innerhalb weniger Minuten.

Kapitalgesellschaften, also auch GmbH usw., werden beim für ihren Sitz zuständigen Amtsgericht/Registergericht geführt, beim regionalen Handelsregister. Zusammengefasst erhält man die Handelsregisterauskunft traditionell als Handelsregisterauszug.
Aus diesem geht hervor: Firma, also der „Name“ des Unternehmens, Sitz (Adresse), Geschäftszweck der Gesellschaft, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Die Angaben zu den Gesellschaftern, also den „Eigentümern“ der Gesellschaft, sind darauf nicht enthalten. Diese Angaben sind in einer Gesellschafterliste aufgeführt, die Änderungen unterworfen ist und gesondert angefordert werden muss. Gültig ist die jeweils letzte Gesellschafterliste.

Diese Auskunft aus dem Handelsregister kann man direkt beim Amtsgericht / Registergericht vor Ort erhalten. Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist umsonst und ist jedermann während der dortigen Öffnungszeiten möglich. Eine schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister erhalten Sie allerdings nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren, auch bei Eigenrecherche. Wenn Sie diese Auskunft aus dem Handelsregister schnell benötigen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie fahren selbst zum Handelsregister. Oder Sie beauftragen einen Rechercheservice, dort dauert es dann oft nur wenige Minuten. Natürlich kostet dies etwas mehr, als wenn man es selbst macht.
Beachten Sie bitte: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Auftragsformular ansehen: Auskunft Handelsregister