Einsicht in die Handelsregister von Deutschland nehmen
Jedermann kann, mancher Dienstleister kann erheblich schneller!
Die Handelsregister sind in Deutschland immer offene Register, d.h. jedermann kann dort kostenlos Einsicht nehmen. Ausdrucke, Auszüge, Kopien oder Beglaubigungen ziehen allerdings Gerichtsgebühren nach sich – auch bei einer Eigenrecherche.
Wenn man sich sagt, dass man dies also schnell selbst erledigen will, indem man zum jeweils regional zuständigen Handelsrgister hinfährt, dann muss man aber vorab klären, welches Handelsregister eigentlich regional zuständig ist – denn d a s Handelsregister schlechthin gibt es ja nicht. Früher war das Handelsregister immer beim nächtgelegenen Amtsgericht untergebracht, ausgehend von der Anschrift der Gesellschaft. Aber zwischenzeitlich wurden Handelsregister in den einzelnen Bundesländern konzentriert und zusammengefasst, vor allem seit der Einführung der elektronsichen Registerführung. So gibt es Bundesländer, die nur noch ein zentrales Handelsregister führen – wie Thüringen, Berlin oder Sachsen-Anhalt. Andere betreiben Handelsregister noch an mehreren Dutzenden verschiedenen Standorten – wie NRW oder Bayern. Es ist also besser, wenn man sich telefonisch erst einmal durchfragt und erst dann losfährt.
Aber ist das schon der schnellste Weg? Ganz sicher nicht, denn auch dort muss man warten, sich anstellen, zur Gerichtskasse laufen und die Gebühren vorab zahlen usw. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen per E-Mail nicht zu beantworten. Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deshalb zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Wenn es unkopmpliziert und schnell gehen muss, dann schauen Sie sich einmal diese Seite an: Einsicht in das Handelsregister