Durchsuchen nach
Tag: amtlicher

Amtlicher/ beglaubigter Auszug vom deutschen Handelsregister

Amtlicher/ beglaubigter Auszug vom deutschen Handelsregister

Woher bekomme ich einen “amtlichen” oder “beglaubigten” Ausdruck von einem deutschen Handelsregister?

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters ca. ab 2005 trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Der “normale”, also unbeglaubigte, Handelsregisterauszug hingegen ist nun der “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft im Alltag auch als „nicht amtlich“ bzeichnet. Die älteren Begriffe sind jedoch noch üblich, angefangen vom  ”Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis zur “Auskunft aus dem Handelsregister”.
Entscheidend ist jedoch immer, ob eine amtliche Beglaubigung überhaupt erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird.
Beide Varianten sind inhaltsgleich und unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit und der Beschaffungskosten: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen häufig einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das drei bis fünf Werktage dauern.

Den “amtlichen Auszug aus dem Handelsregister” bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst diesbezüglich mit dem zuständigen Handelsregister in Verbindung setzen wollen. Preiswerter und schneller ist ein (unbeglaubigter) Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie durch uns innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Auftragsformular:   Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister