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Tag: amtlich

Dokumente erhalten vom Handelsregister in München

Dokumente erhalten vom Handelsregister in München

Dokumente aus Handelsregister Bayern – Dienstleister helfen sehr schnell.

Der Freistatat Bayern führt auch im digitalen Zeitalter noch über 20 verschiedene, jeweils regional zuständige, Handelsregisterstandorte, das Handelsregister in München ist das größte davon. Man sollte also wissen, wo man zu suchen beginnt. Das Handelsregister ist in Deutschland immer ein öffentliches Register,
das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. (Insofern kann jedermann dort kostenfrei Einsicht nehmen, Auskünfte kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.)
Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift. Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister wird meist als Handelsregisterauszug bezeichnet, nicht nur beim Handelsregister München, sondern auch bei den anderen Handelsregistern in Deutschland.
Ab 2005, dem Jahr der Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung, wird der Handelsregisterauszug bei den Amtsgerichten auch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet. Einen Ausdruck aus dem Handelsregister München können Sie über den Link unten binnen einer Stunde oder noch schneller erhalten, je nach Bedarf. Allerdings gilt dieser Zeitrahmen nur für die unbeglaubigte Auskunft aus dem Handelsregister, heute oft nicht amtlicher Ausdruck genannt.
Der amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug/amtlicher Abdruck oder Ausdruck vom Amtsgericht München, der dauert länger, derzeit etwa fünf Tage inklusive Postweg, da dieser nur in Papierform existiert. Dieser wird oft zur Vorlage bei Banken, Versicherern oder Behörden verlangt, ist aber inhaltsgleich mit dem unbeglaubigten/ nicht amtlichen. Auf dem amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister München finden Sie dann noch die Bezeichnung „amtlicher Ausdruck“.
Hier geht es zur Bestellung: Auskunft Handelsregister München