Wo ist eine Ltd.-Auskunft zuverlässig und sicher erhältlich?

Wo ist eine Ltd.-Auskunft zuverlässig und sicher erhältlich?

Ltd. –  Auskunft, wer liefert eine kostengüstige Auskunft?

Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt  ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH) Die meisten hier in Deutschland auftretenden Ltd. sind beim Handelsregister in England registriert, dem Companies House. Da eine Ltd. regelmäßig Berichte und Informationen einreichen muss, kann dort nach einigen Jahren eine Vielzahl von Einzeldokumenten aufgelaufen sein. Diese kann man kostenpflichtig (Kreditkarte) abrufen. Jedoch ist es nicht ganz einfach, sich in dieser Fülle zurecht zu finden, da der Aufbau des englischen Handelsregisters sich doch vom deutschen unterscheidet. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch ein gewisses Fachwissen nötig.
Es gibt aber eine Alternative:
Sobald eine Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Und diese Daten sind dann in Form eines deutschen Handelsregisterausskunft aufbereitet. Da jedoch die Handelsregister in Deutschland diese Angaben der Ltd. nur übernehmen und nicht mit den tatsächlichen Angaben abgleichen, sollte man im Zweifelsfall dann doch auch noch auf Aktualität in England prüfen.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

zum Auftragsformular: Ltd.-Auskunft

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