Sind Auskünfte aus dem Handelsregister kostenlos?
Kostenlos nur Einsichtnahme/ bei nötigen aktuellen Dokumenten Gebühren unumgehbar / Dienstleister hilft schnell
Informationen über eine in einem deutschen Handelsregister eingetragene GmbH, KG, OHG, UG oder e.K. kann man beim jeweiligen registerführenden Amtsgericht / Handelsregister erhalten. Es gibt Bundesländer wie Berlin, Sachsen-Anhalt, das Saarland oder Thüringen, die ein zentrales Handelsregister führen, aber auch solche wie NRW oder Bayern, die Handelsregister an mehreren Dutzend verschiedenen Orten besitzen. Meist geht eine Recherche beim jeweils zuständigen Handelsregister sogar telefonisch, ebenso kann man dort persönlich Einsicht nehmen. Das ist kostenlos.
Kostenlos bis zu dem Punkt, wo man etwas schriftlich vom Amtsgericht benötigt, z.B.: eine schriftliche Auskunft, also einen Auszug über die beim Handelsregister vorliegenden Eintragungen bzw. Daten über eine Gesellschaft. Denkbar ist auch, dass eine Gesellschafterliste benötigt wird. Diese Auskunft kann das eigene, aber auch auch fremde Unternehmen betreffen. Denkbar ist eine Auskunft aus dem Handelsregister, die man bei Behörden, Kfz-Zulassungsstellen oder Banken vorlegen möchte. So eine schriftliche Auskunft oder Auszug aus dem Handelsregister erhält man nicht kostenlos: Die Amtsgerichte erheben dafür in jedem Fall Gebühren.
Wenn man weder die Zeit hat, zum Handelsregister zu fahren, noch sich durchzufragen bzw. gar kein registrierter Nutzer ist, dann geht es auch über die nachfolgenden Link, und zwar sogar sehr schnell. Und: Wenn von diesem Service kein Auszug aus dem Handelsregister geliefert werden kann, etwas weil es die Gesellschaft nicht gibt oder sie vielleicht noch nicht eingetragen ist, dann bleibt diese Auskunft kostenfrei für Sie.
Sie können dieses Formular nutzen: Handelsregisterauszug