Handelsregisterauszug zu Berliner Firmen aus allen Bezirken

Handelsregisterauszug zu Berliner Firmen aus allen Bezirken

Einen Handelsregisterauszug aus Berlin, wo bekommt man den her?

Natürlich direkt vom Amtsgericht-Berlin-Charlottenburg – hier wird das komplette hauptstädtische Handelsregister geführt.
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:

Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Einsichtnahme in ein deutsches Handeslregister ist stets kostenfrei; Auszüge oder Ausdrucke kosten allerdings auch bei Eigenrecherche Gebühren. Wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten, dann sollten Sie einen Onlineservice beauftragen. Von dort erhalten Sie wenn nötig schon innerhalb weniger Minuten einen Handelsregisterauszug im PDF-Format, den Sie dann bei sich speichern und bei Bedarf auch ausdrucken können.
Bitte beachten Sie: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist, wie gesagt, durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin wird, wie bei vielen Amtsgerichten auch, aktuell als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Berlin

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