Handelsregisterauszug Potsdam vom Amtsgericht

Handelsregisterauszug Potsdam vom Amtsgericht

Über uns schnell, seriös und zuverlässig für Sie erhältlich!

Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge – auch der Handelsregisterauszug Potsdam – erzeugen aber Gebühren, das ist auch so beim Amtsgericht Potsdam.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift. In Brandenburg gibt es neben dem Potsdamer noch drei weitere jeweils territorial zuständige Handelsregisterstandorte: in Cottbus, Frankfurt/Oder und Neuruppin.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Potsdam, auch „Abdruck aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie hier binnen einer Stunde oder sogar noch schneller per E-Mail im PDF-Format, falls Sie nicht selbst das Amtsgericht Potsdam kontaktieren bzw. dorthin fahren wollen. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Potsdam dann auf Ihrem PC speichern und bei Bedarf auch selbst ausdrucken.
Wenn Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann gibt es auch noch den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Potsdam. Diesen können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. fünf Werktagen liefern, da dieser nur gesiegelt und in Papierform vorliegt und per Post übermittelt werden muss. Er wird häufig zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigt.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten aktuell nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, das ist aber gleichbedeutend mit mit dem bisherigen „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“. Und hier können Sie den bestellen: Handelsregisterauszug Amtsgericht Potsdam / Brandenburg

Kommentare sind geschlossen.