Handelsregister – Begriffe: Eintrag, Auszug, Abdruck, Ausdruck?

Handelsregister – Begriffe: Eintrag, Auszug, Abdruck, Ausdruck?

Handelsregister  –  Welche Bezeichnung trifft zu? Eintrag, Ausdruck, Abdruck oder Auszug?

Wenn Sie beim Handelsregister nach einem Eintrag für eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) suchen, dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige Amtsgericht und dort das Registergericht zuständig. Dort kann man zwar kostenfrei recherchieren, einen Ausdruck über einen Eintrag in das Handelsregister bekommt man allerdings bei beiden nur als angemeldeter Nutzer und gegen Entgelt. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es neue Handelsregister-Begriffe, also begrifflich formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke/Abdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Man findet je nach Registergericht unterschiedlichen Bezeichnungen vor:

Mal ist es ein „Abdruck Handelsregister“ , dann wieder ein „Auszug Handelsregister“ usw. Gemeint ist immer dasselbe, der Unterschied liegt nur in „amtlich“ oder nichtamtlich, womit dann unbeglaubigt gemeint ist. Der Begriff Handelsregisterauszug wird aktuell seitens der Registergericht nicht mehr verwendet, trotzdem ist er dort weiterhin verstanden. 

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ oder auch nur „Abdruck Handelsregister“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Welche Angaben sind auf einem solchen Ausdruck zu finden?

Die Firma, also der „Name“ des Unternehmens, der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben, also die gehaltenen Stammeinlagen, sind dort nicht aufgeführt, außer bei Kommanditgesellschaften.

Sie erhalten von uns innerhalb von sehr kurzer Zeit alle Angaben über einen Eintrag in das Handelsregister unverändert übermittelt, nachdem wir diese bei einer der genannten Stellen abgerufen haben. Den Auszug über den Eintrag in das Handelsregister erhalten Sie im PDF-Format, die Rechnung per Briefpost.

Wir können einen Eintrag in das Handelsregister auch amtlich beglaubigen lassen oder rufen Ihnen die  Gesellschafterlisten oder die Angaben zu den Geschäftsführern. Dafür benötigen wir dann allerdings in der Regel schon einige Tage. Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen jetzt dieses Auftragsformular: 

Handelsregister Eintrag

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