Findet man auch eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister?

Findet man auch eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister?

Wird eine Gewerbeanmeldung im Handelsregister geführt bzw. sieht man eine Gewerbeanmeldung auf dem Handelsregisterauszug?

Nein. Ein Gewerbe wird, egal ob von einer natürlichen Person (Gewerbetreibende, Selbständige etc.) oder einer juristischen Person (GmbH etc.) beim Gewerbeamt vor Ort, also dort wo das Gewerbe ausgeübt wird, angemeldet. Nur dort sind diese Informationen zu erfahren. Auf einem Handelsregisterauszug kann man das nicht erkennen.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, weshalb ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, wenn von hier Auskünfte eingeholt werden sollen.

Handelsregister dagegen sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Wir beschaffen diese gern, schnell und serös für Sie. Es gibt unbeglaubigte Handelsregisterauszüge, heute oft „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, und beglaubigte Auszüge, die heute aktuell „amtlicher Ausdruck“ heißen.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register,
das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift. Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften, also auch zu GmbH. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Kontaktformular: Handelsregister

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