Englische Limited Company – in Deutschland aktiv
Recherche in Deutschland u n d anschließend in England oft sinnvoll
Eine englische Limited Company kann man in Deutschland immer häufiger anzutreffen, denn diese Form einer Kapitalgesellschaft ist wohl vor allem wegen ihres geringen Haftungs- bzw. Stammkapitals beliebt, außerdem kann sie recht schnell gegründet werden. Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH). Da solche Gesellschaften weitestgehende Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU besitzen geht man davon aus, dass wegen deren schnellen Gründungsmöglichkeiten und des geringen Nominalkapitals mehrere tausend Ltd. auch in Deutschland existieren.
Die englische Limited Limited ist zwar in England registriert, beim Companies House, ähnlich dem deutschen Handelsregister. Aber wenn die englische Limited Company vordergründig in Deutschland geschäftlich aktiv ist, dann muss sie sich auch beim örtlichen Handelsregister in Deutschland mit einer Zweigniederlassung registrieren. Das ist aber manchmal nicht der Fall, denn die hiesigen Amtsgerichte bzw. Registergerichte prüfen das nicht von sich aus. Daher kann es oft mühselig sein, die entsprechenden Informationen über die englische Ltd. zu finden.
Wenn man hier von Deutschland aus nach Infos über eine englische Limited sucht, dann ist zunächst die Suche deutschlandweit im Handelsregister sinnvoll. Wenn da nichts zu finden ist, dann sollte man es in England probieren. Beim Companies House sind viele Tausend Ltd. geführt, auch alle gelöschten Ltd. zurück bis in die 1980er Jahre. Da eine Limited Company regelmäßig Dokumente einreichen muss, kann es nicht ganz einfach sein, aus dieser Vielzahl dann genau die beste Auswahl zu treffen, dazu kommt, dass die einzelnen Abrufe jeweils kostenpflichtig sind und so sehr schnell eine großé Gebührenmenge entstehen kann. Da lohnt sich sehr schnell der Einsatz eines professionellen Dienstleisters, der Spreu von Weizen trennen kann.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Über diesen Link kann man einen Auszug über eine Limited Company aus dem englischen Handelsregister abrufen.
Auftragsformular: Englische Limited Company