Einen Handelsregisterauszug Ulm vom Amtsgericht bestellen

Einen Handelsregisterauszug Ulm vom Amtsgericht bestellen

Wie kann ich einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Ulm bestellen?

Der Begriff Handelsregisterauszug wird bei den Amtsgerichten / Handelsregister zwar noch benutzt, aber der offizielle Begriff ist seit der Umstellung auf elektronische Registerführung  um das Jahr 2005 „Ausdruck aus dem Handelsregister“ für die normale unbeglaubigte Variante. Genau diesen erhalten Sie hier über den Link unten innerhalb von einer Stunde, bei Bedarf auch viel schneller. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug Ulm, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist von uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Natürlich können Sie auch selbst beim betreffenden Amtsgericht (Baden-Württemberg führt gegenwärtig vier verschiedene Handelsregisterstandorte) vorbeischauen – Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich; Auskünfte oder Ausdrucke/Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche in jedem Fall Gebühren.

Hier geht es zur Bestellung: Handelsregisterauszug Amtsgericht Ulm / BaWü

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