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Category: Companies House

Ltd. (britische), wo erhält man Auskunft?

Ltd. (britische), wo erhält man Auskunft?

Ltd. – Woher erhält man unkompliziert und zuverlässig eine Auskunft?

Die meisten der auch in Deutschland agierenden Ltd. sind beim Handelsregister in England registriert, dem sog. Companies House in Cardiff. Da eine britische Ltd. dort regelmäßig und jährlich Berichte und Informationen einreichen muss, im Gegensatz zur GmbH hier in Deutschland, kann beim Companies House nach einigen Jahren eine Vielzahl von Einzeldokumenten vorhanden sein. Diese kann man kostenpflichtig (Kreditkarte) abrufen, aber es ist nicht ganz einfach, sich in dieser Fülle zurecht zu finden, da der Aufbau und die Inhalte des englischen Handelsregisters sich eben doch vom deutschen Handelsregister unterscheiden. Neben einer guten Kenntnis der englischen Fachsprache ist also auch ein gewisses Fachwissen nötig.
Es gibt aber eine Alternative:
Sobald eine Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Diese Daten sind dann in Form eines deutschen Handelsregisterauszuges aufbereitet und liegen im dafür regional zuständigen Amtsgericht/Handelsregister vor. Da jedoch die Handelsregister in Deutschland diese Angaben der Ltd. nur übernehmen und nicht mit den tatsächlichen Angaben in England abgleichen, sollte man im Zweifelsfall dann doch auch noch auf Aktualität in England prüfen.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Um eine Ltd.-Auskunft zu erhalten ist es meist besser, sich an einen erfahrenen Onlineservice zu wenden, denn dies geht meistens sehr schnell und schränkt eine zu teure Eigenbuchung überflüssiger Einzeldokumente weitetsgehend aus.

Auftragsformular: Ltd.-Auskunft