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Category: Beglaubigung

Informationen vom Handelsregister im Saarland bekommen

Informationen vom Handelsregister im Saarland bekommen

Wie bekomme ich schnell Informationen von einem Handelsregister über eine im Saarland registrierte Gesellschaft?

Im Saarland sind seit einiger Zeit die bis dahin zehn lokalen Handelsregister zu einem einzigen zusammengefasst, das im Amtsgericht Saarbrücken geführt wird. Dort kann jedermann kostenfrei Einsicht nehmen, Auszüge oder Auskünfte sind aber nicht kostenlos zu erhalten, auch nicht, wenn es sich um die eigene Firma handelt. So kann sich oft der Einsatz eines versierten Dienstleisters lohnen, der schnell und zuverlässig die Dokumente vom Handelsregister im Saarland beschafft und liefert. Wir bieten uns an, dies für Sie zu übernehmen.

Welche Informationen können wir Ihnen vom Handelsregister im Saarland liefern?

Aus dem „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine traditionellen Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Das ist bei allen Handelsregister in Deutschland so, nicht nur bei dem im Saarland.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, von uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oftmals einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Ob Sie einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dies müssen Sie vorab in Erfahrung bringen. Zu beachten sit dabei, dass die beglaubigte Form nicht sofort zur Verfügung steht, denn diese liegt ausschließlich in Papierform vor, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen 5 und 8 Werktagen dauern.

Auftragsarten / Handelsregister Saarland + deutschlandweit unter zeitl. Aspekt:

1. Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister im Saarland gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister im Saarland gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung (2005) in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister im Saarland zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister im Saarland online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. Tricks und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den (unbeglaubigten, nicht amtlichen) Handelsregisterauszug innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen der beglaubigte Handelsregisterauszug per Briefpost zu.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Saarland