Durchsuchen nach
Category: Amtsgericht

Amtsgericht Bremen führt aktuell Handelsregister Bremerhaven

Amtsgericht Bremen führt aktuell Handelsregister Bremerhaven

Wie bekomme ich schnell und ohne Anmeldung von dort einen Handelsregisterauszug?

Mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen „Registersachen-Zuständigkeitsverordnung“ ist das Amtsgericht Bremen zum zentralen Registergericht im Land Bremen bestimmt worden. In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bremen fallen damit auch alle bisher beim Amtsgericht Bremerhaven geführten Register wie das Handelsregister Bremerhaven. Insofern muss man sich bei allen Registersachen in Bremen  u n d  Bremerhaven direkt an das Amtsgericht in Bremen wenden.
Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register,
das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift. Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.  Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff  „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deshalb drei bis fünf Werktage dauern.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Bremerhaven (jetzt Bremen)
Diesen Artikel teilen oder empfehlen: