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Category: Amtsgericht

Freiburg führt auch Dokumente vom Registergericht Offenburg

Freiburg führt auch Dokumente vom Registergericht Offenburg

Wie kann ich schnell einen Handelsregisterauszug aus dem Bereich des  Amtsgerichts Offenburg erhalten?

Seit Januar 2014 werden die Registersachen vom Amtsgericht Offenburg zentral im Amtsgericht Freiburg mit geführt, insbesondere das Handelsregister. Dorthin muss man sich jetzt wenden, geht es um eine in Offenburg ansässige Gesellschaft, man also eigentlich Dokumente vom Registergericht Offenburg benötigt.
Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Den unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Offenburg, auch „Abdruck/Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie von uns innerhalb von einer Stunde im PDF-Format per E-Mail, mitunter auch noch schneller, falls Sie nicht selbst das Amtsgericht kontaktieren bzw. dorthin fahren wollen. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug dann auf Ihrem PC speichern und bei Bedarf auch selbst ausdrucken.
Auftragsarten / Ausdruck aus dem Handelsregister unter zeitlichem Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Wenn Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann gibt es auch noch den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug. Diesen können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. drei bis fünf Werktagen liefern, weil dieser nur in Papierform vorliegt und per Post übermittelt werden muss.
Hinweis: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist, wie erwähnt, durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen häufig einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Offenburg / BaWü